Interessantes zum Steuerberater

Nicht zu Unrecht gilt das deutsche Steuerrecht als besonders kompliziert.
Laien ist es schier unmöglich, alle Details und wichtigen Fakten zu überblicken.

Logisch, dass vor allem Selbstständige und Freiberufler den Weg zum Steuerberater einschlagen, damit sie zum einen auf der rechtlich sicheren Seite sind, zum anderen nach Möglichkeit Steuern sparen und so ihren Reingewinn erhöhen. 

Allgemeines zum Steuerberater

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Gang zum Steuerberater immer dann sinnvoll ist, wenn das Einkommen vergleichsweise hoch ist.

Sie als Freiberufler gehen sicher, dass Sie gesetzlich vorgeschriebene Fristen einhalten und von neuen Steuersparmodellen profitieren können.

Steuerberater wenden Neuregelungen des Steuerrechts an.

Dies kann sich für Sie in barer Münze auszahlen.

Viele Steuerberater offerieren einen Buchhaltungsservice.

Sie müssen sich daher um Ihre Buchhaltung nicht mehr kümmern.

Ihre Tätigkeit besteht dann lediglich im reinen Tagesgeschäft.

Allerdings bleibt festzuhalten, dass nicht jeder Steuerberater wirklich gute Arbeit leistet.

Teilweise sind die Steuereinsparungen höher, wenn die Steuererklärung selbst angefertigt wird.

Solche Negativbeispiele kommen immer wieder vor und verhelfen dem Beruf des Steuerberaters zu einem nicht selten negativ angehauchten Image. 


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Wie finde ich den richtigen Steuerberater?

© Picture-Factory - Fotolia.com Steuerberater für  freie MedienschaffendeViele Wege führen nach Rom, wie es so schön heißt.

Im besten Fall können Sie auf Empfehlungen anderer Freiberufler oder Bekannter zurückgreifen, wenn es um die Wahl eines Steuerberaters geht.

Sie können sich aus persönlichen Beschreibungen direkt ein Bild vom Steuerberater als Person sowie von seiner Leistung machen.

Eine andere Variante ist, in entsprechenden Foren im Internet zu suchen.

Auch hier werden Meinungen zu Steuerberatern kundgetan.

Hilfreich ist zudem die Seite des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.
Hier kann die Suche direkt nach Fachbereichen oder Regionen eingegrenzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sofort den Kontakt zu den eingetragenen Steuerberatern aufzunehmen.

Wer wissen möchte, welche Steuerberater in der eigenen Region niedergelassen sind, kann sich auch an die Industrie- und Handelskammer wenden.

Sie sollten zwei bis drei Berater auswählen und mit diesen Informationsgespräche vereinbaren.

Diese Gespräche sind in der Regel kostenlos.

Außerdem kann es sinnvoll sein, sich ein schriftliches Angebot zur erfragten Leistung überreichen zu lassen.

Wichtig ist bei der Auswahl des Steuerberaters natürlich dessen Erfahrung in der gewünschten Branche.
Medienschaffende wie ein freiberuflicher Texter, Übersetzer, Dolmetscher oder Lektor wollen entsprechend verstanden und beraten werden.

Außerdem sollte der Steuerberater in der Lage sein, Ihre sicherlich oft laienhaften Fragen so zu beantworten, dass Sie die Erklärung auch verstehen.

Achten Sie zudem darauf, dass sich auch der Steuerberater ein Bild von Ihrer freiberuflichen Tätigkeit macht und entsprechende Fragen stellt.

Schließlich soll es ein gegenseitiges Kennenlernen sein.


Was soll der Steuerberater machen?

Die einzelnen Steuerberater bieten verschiedene Leistungen an.

Die jeweiligen Leistungskataloge können indes sehr umfangreich sein.

So stehen Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder die Finanzbuchhaltung auf dem Programm. Allerdings bieten viele Steuerberater auch Beratungen zur Existenzgründung oder bei Unternehmenskäufen an.

Sie als Freiberufler sollten wissen, welche Leistungen Ihr Steuerberater erfüllen soll und was Sie von ihm erwarten. Ist das klar, können Sie die Auswahl des Steuerberaters entsprechend angehen.

Dabei sei angemerkt, dass der Steuerberater nicht immer die erste Wahl sein muss.

Denn für einzelne Bereiche, so zum Beispiel für die Buchhaltung, können auch andere Lösungen in Anspruch genommen werden, die deutlich günstiger sind.

So ist in diesem Fall die externe Buchhaltung durch einen entsprechenden Servicedienstleister meist billiger.

Gute Steuerberater stehen Ihnen in jedem Fall zur Seite.

Sie erstellen nicht nur die Steuererklärung, sondern sie kontrollieren auch die eingehenden Steuerbescheide und helfen Ihnen, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung angemeldet hat.

Außerdem hilft ein Steuerberater Ihnen, von Steuersparmöglichkeiten zu profitieren.

Der Berater sollte unaufgefordert mindestens einmal im Geschäftsjahr ein entsprechendes maßgeschneidertes Angebot zu Steuersparmöglichkeiten zusammenstellen. Außerdem sollte der Steuerberater auf Optimierungsmöglichkeiten sowie Fehler hinweisen.

Dieser Fall liegt unter anderem vor, wenn Sie die Buchhaltung sowie die Zuarbeit zur Steuererklärung selbst übernehmen.

Gute Steuerberater achten natürlich auf die Einhaltung gesetzlicher Fristen und erinnern Sie rechtzeitig daran.

Allerdings lässt sich natürlich immer nur in der täglichen Zusammenarbeit einschätzen, ob ein Steuerberater für Sie als Freiberufler geeignet ist oder nicht. Nicht selten müssen Freiberufler daher verschiedene Steuerberater „probieren“ ehe sie den passenden Dienstleister gefunden haben.

Die Kosten eines Steuerberaters

Natürlich kostet eine gute Steuerberatung Geld.

Als Grundlage für die Berechnung der Honorare gilt die Gebührenverordnung der Steuerberater.

Steuerberater müssen diese Verordnung zwingend anwenden, denn sie hat Gesetzescharakter. Allerdings kann es natürlich immer sein, dass einige Steuerberater Vergünstigungen anbieten, so zum Beispiel für langjährige Mandanten oder sie offerieren Kennenlern-Angebote.

Wichtig ist immer, dass die dank des Steuerberaters eingesparten Kosten höher sind als die Gebühren, die der Steuerberater verlangt. Davon kann immer dann ausgegangen werden, wenn die Steuerberatungskosten vergleichsweise niedrig sind.

Schließlich sollte der Steuerberater nicht nur in seinem eigenen Interesse arbeiten, sondern für Sie tätig werden.

Verschiedene Leistungen werden in der Gebührenverordnung für Steuerberater definiert.
So gibt es die Gebühren für Beratung und allgemeine Hilfestellung.

Hierzu zählen zum Beispiel die Gestaltungsberatung, Überschussermittlungen, das Stellen von Anträgen, die Außenprüfung oder das Stellen von Stundungsanträgen.

Auch Erstattungsanträge oder Vorarbeiten zur Überschussermittlung werden hier mit eingerechnet.

Außerdem sieht die Gebührenverordnung für Steuerberater vor, dass für die Buchführung mit Jahresabschluss spezielle Gebühren erhoben werden. Diese fallen in den Bereichen Anlagenbuchführung, Jahresabschluss, Finanzbuchführung, Steuerbilanz sowie Kontokorrentbuchführung an. Bei der Lohnbuchhaltung wird eine Beitragsrahmengebühr pro Angestellten vorgesehen.

Die Gebühren für die außergerichtliche Vertretung, die zum Beispiel bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid anfällt, sowie die Gebühren für die gerichtliche Vertretung, wenn also der Steuerberater seinen Mandanten vor dem Finanzgericht vertritt, müssen ebenfalls an dieser Stelle genannt werden.


Die Rechnung des Steuerberaters

Die Rechnung des Steuerberaters muss bestimmten Anforderungen genügen.

Sie sollten, gerade bei der ersten Rechnung Ihres Steuerberaters, diese einer eingehenden Prüfung unterziehen.

Sie als Freiberufler sind zur Zahlung der Gebühren des Steuerberaters nur dann verpflichtet, wenn Ihnen eine entsprechende Rechnung vorliegt.

Wichtig zu wissen ist, da nicht das Wort „Rechnung“ wichtig ist.
Sollten Sie einen schriftlichen Vertrag mit Ihrem Steuerberater geschlossen haben, so kann auch dieser als Rechnung eingesetzt werden. In diesem Vertrag muss allerdings eine Fälligkeit für die erbrachte Leistung genannt werden.

Dies können monatliche Zahlungen mit festgesetzter Frist sein.
Der Steuerberater muss Ihnen in diesem Fall keine zusätzliche Rechnung stellen.

Sollten Sie das Honorar für den Steuerberater bezahlt haben, ohne dass Ihnen eine Rechnung vorliegt, so können Sie das gezahlte Geld sogar zurückfordern.

Dies gilt so lange, wie Ihr Steuerberater dazu verpflichtet ist, Ihre Handakten aufzubewahren.

Wichtig: Die Rechnungen des Steuerberaters sind laut der Steuerberatergebührenverordnung direkt fällig, wenn die Leistungen erbracht wurden. Es gibt also keine direkte Zahlungsfrist, sondern es besteht eine sofortige Fälligkeit.

Die Rechnung des Steuerberaters z. B. für Ihr Lektorat muss persönlich unterschrieben sein, auch dies ist in der Steuerberatergebührenordnung geregelt.

Gebühren und Auslagen müssen mit der jeweils zutreffenden Vorschrift ihrer Anwendung kurz beschrieben werden.

Wird eine Wertgebühr angesetzt, so muss der Gegenstandswert genannt werden.
Bei einer Zeitgebühr wird der Stundensatz angegeben. 


Hinweis:
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung.



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