Steuern für freie Medienschaffende
Für alle freien Medienschaffenden gilt, dass sie zur Steuerzahlung verpflichtet sind.
Dabei kommen verschiedene Arten von Steuern in Betracht.
Fällig werden zum Beispiel die Einkommenssteuer oder die Umsatzsteuer.
Gewerbesteuer müssen Freiberufler nicht entrichten.
Dabei ist die Sache mit der Steuer gar nicht so kompliziert, vor allem dann nicht, wenn keine Angestellten bzw. Mitarbeiter zu berücksichtigen sind.
Die Steuererklärung kann daher jedes Lektorat oder Korrektorat, der freie Übersetzer oder Texter selbst anfertigen – wenn er dies möchte.
Zu bedenken ist immer, dass Selbstständigkeit auch in puncto Steuern gilt, denn jeder Freiberufler muss sich selbst über Fälligkeiten und Fristen informieren.
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Versteuerung des Gewinns

Von diesen Einnahmen ziehen Sie die Betriebsausgaben ab – pauschal oder aufgeschlüsselt nach tatsächlichen Ausgaben - und erhalten so den Gewinn.
Diese Berechnung findet über das entsprechende Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Steuererklärung statt.
Der Gewinn, der letzten Endes übrig bleibt, unterliegt der Einkommenssteuer.
Sind Sie nur nebenberuflich als Freiberufler tätig, so geben Sie die Einnahmen trotzdem an.
Alle Einkünfte zusammen ergeben die Basis zur Errechnung der Steuerschuld durch das Finanzamt.
Sie erhalten einige Zeit später den Steuerbescheid.
Bei geringen Einnahmen können Sie die Steuerschuld nachträglich begleichen.
Das ist in erster Linie bei Kleinunternehmern der Fall.
Ansonsten bekommen Sie mit dem Steuerbescheid Ihre Festlegung für die Steuervorauszahlungen mitgeteilt.
Die Umsatzsteuer
Wer auf die Umsatzsteuer optiert hat, muss vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.Existenzgründer müssen diese sogar monatlich einreichen.
Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Art der provisorischen Umsatzsteuererklärung.
Die Umsatzsteuer wird auf die Rechnungen aufgeschlagen – und muss später wieder an das Finanzamt abgeführt werden.
Abzüglich allerdings der selbst auf Investitionen und Anschaffungen gezahlten Umsatzsteuer.
Im Grunde ist die Umsatzsteuer für Unternehmen ein Durchlaufposten und wird auf einem eigenen Konto geführt.
Am Ende des Jahres schließt dieses Konto immer mit Null ab.
Das Problem an der Umsatzsteuer liegt jedoch im Kundenklientel:
Die meisten Lektoren, Korrektoren oder Texter arbeiten nicht für große Firmen.
Diesen wäre es egal, ob sie eine Rechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer zahlen, denn sie holen sich die Steuer ja wieder zurück.
Die Leistung des Freiberuflers geht aber überwiegend an Privatleute, die keine Chance auf eine Verrechnung der Steuer haben.
Sie müssen den höheren Preis in Kauf nehmen – und wenden sich nicht selten an einen anderen, günstigeren Anbieter.
Steuertipps
Immer wieder ist zu hören, dass Freiberufler doch so gut wie alles absetzen könnten und daher kaum mit Steuern belastet werden.Doch dem ist nicht so.
Nur derjenige, der wenig verdient, muss wenig Steuern entrichten.
Für Freiberufler sind es Betriebskosten, für Angestellte Werbungskosten:
Niemand ist vor dem Finanzamt besser gestellt.
Freiberufler und Selbstständige können nur höhere Summen absetzen, wenn sie auch höhere Ausgaben haben. Wirklich erstrebenswert sind diese doch aber auch nicht.
Hilfreich kann es sein, hohe Investitionen auf ein anderes Jahr zu verschieben.
Können Sie in dem einen Jahr nur geringe Einnahmen verzeichnen, sollten Sie keine hohen Ausgaben tätigen.
Schieben Sie diese lieber auf das nächste Jahr, wenn die Einnahmen höher sind und Sie Ausgaben zur Reduzierung der Steuerlast benötigen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Steuerbescheid oder möchten Sie einen Widerspruch einlegen, kann es sinnvoll sein, erst einmal den zuständigen Sachbearbeiter zu konsultieren und mit diesem ruhig und freundlich zu sprechen.
Klar, dieser ist auch nur ein Mensch und mit Sicherheit eher zur Kooperation bereit, wenn ihm vernünftig gegenübergetreten wird.
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