Beeidigter Übersetzer in Düsseldorf

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Noch gibt es keine beeidigte Übersetzer in Düsseldorf, tragen Sie sich jetzt ein!

Angesichts des hohen Ausländeranteils in Düsseldorf ist es nur verständlich, dass beeidigte Übersetzer so stark gefragt sind.

Es sind zum einen Behörden und öffentliche Einrichtungen sowie Ämter, die sich an den beeidigten Übersetzer wenden.

Zum anderen sind es aber auch Privatpersonen, die aus verschiedenen Gründen die Hilfe eines beeidigten Übersetzers benötigen. 

Warum braucht man einen beeidigten Übersetzer?

© B. Wylezich - Fotolia.com beeidigter Übersetzer in DüsseldorfDer beeidigte Übersetzer sorgt dafür, dass amtliche Dokumente übertragen werden.

Das kann doch auch ein normaler Übersetzer machen?

Das ist zwar richtig, allerdings kann bei seinen Übersetzungen die inhaltliche Richtigkeit angezweifelt werden.

Für amtliche Dokumente oder Zeugnisse gilt, dass diese beglaubigt sein müssen.

Der beeidigte Übersetzer setzt Unterschrift und Stempel unter das übersetzte Dokument.

Beides darf er rechtlich führen, mit seiner Beeidigung durch das Amtsgericht wurde er dazu ermächtigt.

Wer sich nun zum Beispiel mit einem Zeugnis aus dem Ausland bei einem Düsseldorfer Unternehmen bewerben möchte, muss zuvor den beeidigten Übersetzer aufsuchen.

Er wird die Übersetzung vornehmen sowie die inhaltliche Richtigkeit bescheinigen. 

Auch öffentliche Einrichtungen oder zum Beispiel Gerichte wenden sich an einen beeidigten Übersetzer.

Wenn eine Verhandlung stattfindet, bei der eine oder beide Parteien der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, so müssen diese dennoch die Verhandlungsinhalte zugänglich gemacht bekommen.

Der beeidigte Übersetzer überträgt zum Beispiel Protokolle und sorgt so dafür, dass hier niemand an den Daten und Gesprächsinhalten in übersetzter Form zweifeln kann. 


Beeidigte Übersetzer und ihr Honorar

Im Vergleich zu einem normalen Übersetzer verlangen beeidigte Übersetzer oft ein höheres Honorar.

Zum einen liegt das daran, dass sie ein höheres Ansehen genießen.

Die Öffentlichkeit unterstellt einem beeidigten Übersetzer oft ein Plus an Wissen.

„Er/Sie muss doch mehr können als andere, wenn er/sie durch ein Gericht beeidigt worden ist?“ Dies ist natürlich nicht richtig, denn ein Übersetzer muss lediglich einen Antrag auf Beeidigung stellen.

Dieser wird dann durch das Amtsgericht überprüft und in der Regel gutgeheißen.

Somit kann der Übersetzer als beeidigter Übersetzer tätig werden, hat aber nicht unbedingt ein höheres sprachliches Wissen. Dennoch wird seitens der Kunden bereitwillig ein höheres Honorar in Kauf genommen. 

Oft orientieren sich die beeidigten Übersetzer mit ihrem Honorar an Vergütungen für den öffentlichen Dienst, vor allem dann, wenn sie oft für öffentliche Einrichtungen und Behörden tätig werden.

Ansonsten gilt, dass sie einen Vergleich mit anderen Anbietern ihrer Leistung vornehmen sollten und sich in Bezug auf die Höhe des Honorars an diesen orientieren können.