Berufshaftpflicht-Versicherung für freie Medienschaffende

Freie Medienschaffende sollten unbedingt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

Der Grund dafür ist, dass sie mit ihrem gesamten Vermögen haften müssen, wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Dies kann den finanziellen Ruin bedeuten – und zwar auf Lebenszeit.  

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

© mapoli-photo - Fotolia.com Berufshaftpflicht-Versicherung MedienschaffendeDie Berufshaftpflichtversicherung deckt im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung auch Vermögensschäden ab.

Möglich ist zudem, nur Vermögensschäden zu versichern, sinnvoller ist jedoch der Einschluss von Personen- und Sachschäden in dieser Versicherung.

Für verschuldete Schäden muss ein Freiberufler in voller Höhe haften und das unbegrenzt.

Die gesetzliche Haftpflicht kann nicht einfach durch eine entsprechende Klausel im Vertrag ausgeschlossen werden, wie das vielfach versucht wird.

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch die berufliche Tätigkeit gegenüber einem Dritten entstanden sind.

Sind die Ansprüche begründet, so zahlt die Versicherung die Forderung.
Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Damit übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Funktion der Rechtsschutzversicherung.

Auch wenn für freie Medienschaffende die Berufshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung ist, ist ihr Abschluss dennoch anzuraten.  

Ein Beispiel für einen Schadensfall

Ein Lektorat hat die Korrektur einer umfangreichen Image-Broschüre übernommen.

Mit dieser will sich ein Unternehmen in der Öffentlichkeit präsentieren und seine Dienstleistungen darstellen.

Das Lektorat hat die Aufgabe, die sprachliche Gestaltung der Broschüre zu überprüfen und dabei auch die Richtigkeit der Daten zu kontrollieren.

Leider übersieht der Lektor dabei einen wichtigen Fakt.

Die Broschüre geht in Druck und wird publiziert.

Nun fällt dem verantwortlichen PR-Beauftragten des Unternehmens der Fehler auf, die Broschüre wird zurückgezogen.

Der Fehler wird korrigiert, ein Neudruck muss veranlasst werden. Anschließend erfolgt die erneute Verteilung.

Die Kosten für das Zurückziehen, die Korrektur, den neuen Druck und den Mehraufwand durch eine doppelte Publikation sollen dem Lektorat auferlegt werden.  

Was macht die Versicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung überprüft den vorliegenden Sachverhalt.

Kommt sie zu dem Schluss, dass das Lektorat den Fehler nicht fahrlässig übersehen hat, wehrt sie die Ansprüche des Unternehmens ab.

Wird aber nachgewiesen, dass der Lektor den Fehler schuldhaft übersehen hat, trägt die Versicherung die Kosten für den gesamten Prozess – für die anwaltliche Vertretung, für eventuelle Gerichtskosten und die Schadensersatzansprüche des Unternehmens.

Wäre der freiberufliche Lektor nicht versichert gewesen, wäre er auf den Kosten sitzen geblieben und hätte im schlimmsten Fall ein Leben lang seine Schulden begleichen müssen.

Beruflich wäre das das Ende gewesen.  

Was kann in der Berufshaftpflichtversicherung versichert werden?

Zum einen werden Personenschäden in der Berufshaftpflichtversicherung versichert, dies beinhaltet den Ersatz von Heilbehandlungskosten, Renten- und Schmerzensgeldzahlungen.

Versicherte Sachschäden werden in Bezug auf die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten ersetzt.

Außerdem können Vermögensschäden in Folge eines Sach- oder Personenschadens versichert werden, dies schließt einen eventuellen Gewinn- oder Nutzungsausfall mit ein.

Zudem werden Vermögensschäden aus einer beruflichen Tätigkeit versichert.  

Nicht versichert werden können Schäden, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Diese Schäden werden auch dann nicht ersetzt, wenn ein Vertrag oder eine besondere Zusage den Ersatz regeln soll.

Entstehen Schäden durch Veruntreuung der Angestellten des Versicherungsnehmers oder liegt eine wissentliche Verletzung der eigenen Sorgfaltspflichten vor, so kommt die Versicherung dafür ebenfalls nicht auf.  

Ebenfalls nicht versichert sind die Tätigkeiten, die das versicherte Berufsbild übersteigen.

Wenn ein Werbetexter zum Beispiel Beratungen als Vermögensverwalter anbietet oder wenn ein Lektorat aus Hamburg sich als Immobilienmakler verdingt, so können Schäden, die aus dieser Tätigkeit entstehen, nicht über die Versicherung abgerechnet werden.  

Die ideale Versicherungssumme

Überlegt nun beispielsweise ein Lektor in Berlin, welche Versicherungssumme er für die Berufshaftpflichtversicherung festlegen möchte, so muss er sein individuelles Risiko betrachten.

Das bedeutet, dass er seine durchschnittlichen Aufträge und die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen betrachten muss.

Darauf basierend wird eine Deckungssumme festgelegt. Meist beläuft sich diese auf mindestens eine Million Euro für Personen- und 150.000 Euro für sonstige Schäden.

Die Summen können aber natürlich deutlich höher liegen. Außerdem ist es möglich, für einen einzelnen Auftrag die Deckungssumme projektbezogen zu erhöhen.  

Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung richten sich dann nach der vereinbarten Deckungssumme.  



Unsere Empfehlungen

Aus unserer redaktioneller Arbeit heraus möchten wir Ihnen einige Produkte empfehlen:


Geschäftskonto
fidor logo

kostenfreies Geschäftskonto für Freiberufler
Nutzen Sie unseren Konto-Vergleichsrechner für Geschäftskonten in
Deutschland

Kredit
Kredit für den Freiberufler. Infos über den Kredit für Freiberufler
Nutzen Sie unseren Kredit-Vergleichsrechner für Freiberufler