Krankenversicherung für Freiberufler

Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland.
Das heißt, der Freiberufler hat keine Wahl, ob er sich versichern möchte oder nicht.

Er kann allerdings wählen, ob er sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung absichern lassen möchte.

Viele Freiberufler sind gesetzlich pflichtversichert, können auf Antrag jedoch von der gesetzlichen Versicherung befreit werden.

Dann müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie privat krankenversichert sind.

Nicht pflichtversicherte Freiberufler können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern oder sie schließen einen Vertrag mit einem privaten Anbieter ab.

Vor der Unterzeichnung des Vertrages sollten die Leistungen der privaten Versicherer genau unter die Lupe genommen werden.

Vergleich der Beiträge in privater und gesetzlicher Krankenversicherung 

Der Idealfall in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass alle Kosten im Laufe eines Jahres durch die gezahlten Beiträge abgedeckt werden.

Altersrückstellungen werden hier nicht getroffen. Der normale Beitrag beträgt 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens, der ermäßigte Satz liegt bei 14,9 Prozent.

Damit reguliert sich die Höhe des Beitragssatzes nach dem Einkommen.

Für freiwillig Versicherte gibt es einen Mindestbeitrag, den sie zu zahlen haben.

Die Beiträge, die die Krankenkassen von ihren Mitgliedern eingenommen haben, werden in den Gesundheitsfonds eingezahlt. Einige Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge, weil die eingenommenen Beiträge nicht ausreichend sind.

Die private Krankenversicherung hingegen erhebt die Beiträge individuell.

Hier sind andere Kriterien wichtig, wie zum Beispiel das Alter, der Beruf oder der Gesundheitszustand.

Seit einiger Zeit sind die privaten Anbieter dazu verpflichtet, alle Antragsteller zumindest im Basistarif zu versichern.

Der Basistarif entspricht in seinen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ohne die Wahl zusätzlicher Optionen ist der Basistarif die günstigste Variante für alle, die sich privat krankenversichern lassen möchten.


Vergleich der medizinischen Leistungen in privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, darf sich nur von einem Vertragsarzt behandeln lassen.

Dies gilt synonym für die Behandlung bei einem Zahnarzt. Die Kosten, die durch die Behandlung bei einem Heilpraktiker entstehen, werden durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht getragen.

Die Leistungen, die ein Arzt erbringen darf, sind durch den Leistungskatalog geregelt.

Alle Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen privat bezahlt werden.
Der Arzt ist dazu verpflichtet, über entstehende Kosten aufzuklären, so dass der Patient entscheiden kann, ob er eine Behandlung oder Untersuchung durchführen lassen möchte oder nicht. 

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für alle erbrachten Leistungen, die im abgeschlossenen Tarif vorgesehen sind. Dabei kann ein Eigenbehalt des Versicherten berücksichtigt werden.

Auch eine prozentuale Erstattung der Kosten ist möglich. Diese Varianten haben zur Folge, dass die zu zahlenden Beiträge sinken.

Es ist jedoch auch in der privaten Krankenversicherung möglich, sich ohne Eigenbehalt zu 100 Prozent abzusichern.

Die private Krankenversicherung überlässt ihren Versicherten die Wahl des Arztes oder Heilpraktikers.


Vergleich der Familienabsicherung in privater und gesetzlicher Krankenversicherung

In Bezug auf die Absicherung der Familie ist ganz klar die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl.

Sie bietet die kostenlose Mitversicherung von Kindern oder einkommenslosen Partnern an.

So kann der Ehepartner mit einem monatlichen Einkommen unter 400 € kostenlos versichert werden. Auch für Kinder gilt, dass sie kostenfrei abgesichert werden können, so lange sie kein eigenes Einkommen beziehen.

Dies gilt selbst für die Zeit des Studiums, sofern die Altersgrenze von 27 Jahren und das Einkommen von 400 € pro Monat nicht überschritten werden.

Die private Krankenversicherung bietet so etwas nicht. Hier muss jede versicherte Person einen eigenen Beitrag zahlen. Damit müssen auch Kinder selbst versichert werden. Wenn Sie sich als Freiberufler privat versichern lassen möchten, sollten Sie daher vor Abschluss des Vertrages Ihre familiäre Situation überdenken. Sind Kinder in der Familie vorhanden, so kommt die private Versicherung in der Regel deutlich teurer, als wenn Sie sich gesetzlich krankenversichern lassen würden.

Wichtige Versicherungsarten in der privaten Krankenversicherung

Die Grundlage für die Leistungen der privaten Krankenversicherungen bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die in der Fassung von 2009 derzeit gültig sind.

Die wichtigsten Versicherungen und Tarife der privaten Krankenversicherung sind:

• Auslandskrankenversicherung
• Krankenhaustagegeldversicherung
• Krankenvollversicherung
• Zahnzusatzversicherung
• Dread-Disease-Versicherung
• Krankentagegeldversicherung

Die einzelnen Leistungen und Leistungsarten werden individuell ausgestaltet.

So kann jemand, der momentan auf eine Sehhilfe angewiesen ist oder damit rechnet, in Zukunft eine Sehhilfe zu benötigen, einen entsprechenden Tarif wählen.

Die Versicherung trägt damit einen Teil oder bis zu 100 Prozent der Kosten, die für eine Sehhilfe entstehen. Ähnlich wird bei Leistungen für Hörgeräte verfahren.

Auslandskrankenversicherung 

Für viele Freiberufler ist die Auslandskrankenversicherung ein wertvoller zusätzlicher Schutz.

So zum Beispiel für Dolmetscher und Übersetzer, die nicht nur im Inland tätig sind, sondern auch Aufenthalte im Ausland haben.

Der Versicherungsschutz der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich nur auf das europäische Ausland. Viele Leistungen sind hier nicht mit inbegriffen.

Wer einen optimalen Schutz für Unfälle und Verletzungen oder Erkrankungen im Ausland wünscht, sollte daher zwingend eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

In einigen Tarifen der privaten Krankenversicherung sind zwar Aufenthalte im Ausland inbegriffen, diese dürfen jedoch nur vorübergehend sein bzw. sich auf wenige Wochen im Jahr beschränken.

Außerdem beschränkt sich der Service auf Länder, mit denen das Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Des Weiteren werden nur die Kosten erstattet, die im jeweiligen Gastland als erstattungsfähig gelten.

Wer nun häufiger im Ausland ist, verliert bei Überschreiten der gesetzten versicherungsrechtlichen Grenzen seine Absicherung.

Die Auslandskrankenversicherung ist natürlich auch dann sinnvoll, wenn Sie einen Urlaubsaufenthalt im Ausland planen.

Pflegeversicherung 

Die Pflegeversicherung, wie wir sie heute kennen, gibt es erst seit 1995.

In Bezug auf die Beiträge handelt es sich um eine sehr günstige Versicherung, die aber eine Pflichtversicherung ist.

Der Grund für das Einführen der Pflegeversicherung bestand darin, dass die Menschen zunehmend älter werden, und einer Pflege bedürfen.

Die Familie kann nur noch bedingt zur Pflege herangezogen werden, es werden Pflegefachkräfte benötigt, die natürlich bezahlt werden müssen.

In der Regel wird die Pflegeversicherung bei dem Anbieter abgeschlossen, bei dem auch die Krankenversicherung läuft.

Natürlich ist es theoretisch möglich, beide Versicherungen getrennt voneinander zu führen, dies wird in der Praxis jedoch selten so gehandhabt.
Da die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherungen kaum ausreichend sind, wird heute jedem Menschen angeraten, sich privat abzusichern.

Die Höhe der Leistungen in der privaten Pflegeversicherung kann individuell vereinbart werden.


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