Die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler

Die Rechtsschutzversicherung ist sicherlich eine Versicherung, die nicht von jedem Freiberufler zwingend abgeschlossen werden muss.

Doch wenn man das Beispiel eines Textes, der unwissentlich Urheberrechte verletzt und mit einer Klage konfrontiert wird, bedenkt, so kann sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durchaus auszahlen.

Entschädigungsleistungen können eine enorme finanzielle Belastung sein.

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Versicherungsvarianten.

Einzugrenzen sind dabei Arbeit und Beruf, der private Bereich, der Verkehr, das Unternehmen sowie Haus und Grundstück.

In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung sind Risiken und Leistungen der Versicherung enthalten.

Verschiedene Formen der Rechtsschutzversicherung

der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. kennt diverse Formen der Rechtsschutzversicherung.

Im Einzelnen sind dies:
• Verkehrsrechtsschutz
• Privatrechtsschutz
• Berufsrechtsschutz
• Fahrerrechtsschutz
• Rechtsschutz für Vereinen und Firmen
• kombinierter Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
• kombinierter Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
• Landwirtschaftsrechtsschutz
• kombinierter Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
• Rechtsschutz für Mieter von Immobilien
• Rechtsschutz für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken


Verschiedene Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

In den einzelnen Rechtsschutzversicherungsformen können verschiedene Leistungsarten versichert werden.

Dazu zählen zum Beispiel der Schadensersatzrechtsschutz, der Arbeitsrechtsschutz, der Vertragsrechtsschutz, der Sozialgerichtsrechtsschutz, der Steuerrechtsschutz, der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz oder auch der Strafrechtsschutz.

Dies stellt nur eine Auswahl der möglichen Leistungsarten dar. Individuell muss hier jeder mit seinem Versicherer die gewünschten Leistungsarten vereinbaren.

Natürlich wirkt sich die Art sowie die Anzahl der versicherten Leistungsarten auf die Höhe der Prämien aus.

Es gibt Versicherer, die nicht an die so genannten Musterbedingungen gebunden sind. Sie bieten weitere Leistungsarten und damit eine deutlich umfangreichere Absicherung an.


Übliche Leistungen

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Inland kostenlos das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts.

Brauchen Sie im Ausland einen Rechtsanwalt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bis zur Höhe der im Ausland üblichen Gebühren für einen Rechtsbeistand.

Außerdem übernimmt die Rechtschutzversicherung die Gerichtskosten, wobei auch Entschädigungen für Sachverständige und Zeugen eingeschlossen werden. Die Kosten des Gerichtsvollziehers werden ebenfalls getragen.

Für Schätz- oder Schlichtungsverfahren fallen Gebühren an. Diese werden durch den Rechtsschutzversicherer übernommen, und zwar bis zur Höhe der Kosten, die bei Hinzuziehung eines staatlichen Gerichtes in der ersten Instanz entstehen würden.

Die Kosten für Verfahren, die vor Verwaltungsbehörden ausgetragen werden, werden einschließlich der Entschädigungsleistungen für Sachverständige und Zeugen durch die Versicherung getragen.

Inbegriffen sind dabei die Kosten für die Vollstreckung, die im Verwaltungswege eingeleitet wird. Der Rechtsschutzversicherer trägt zudem die Kosten, die für einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen anfallen oder die durch eine rechtsfähige technische Sachverständigenorganisation erhoben werden.

Im Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherer inbegriffen ist die Übernahme der Kosten für einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen, der zum Beispiel bei Streitigkeiten, die sich aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande ergeben.

Wird ein Motorfahrzeug zu Lande oder ein Anhänger im Ausland beschädigt, so trägt der Versicherer die Kosten für einen im Ausland ansässigen Sachverständigen, der bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen hinzugezogen wird.

Zusätzlich übernimmt der Versicherer die Reisekosten des Versicherten, wenn dieser vor einem ausländischen Gericht erscheinen muss.

Außerdem werden die gegnerischen Kosten übernommen, sofern der Versicherte zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet wird.

Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?

Die meisten Rechtsschutzversicherer erstrecken ihren Geltungsbereich auf Europa, zusätzlich sind die Anliegerstaaten des Mittelmeeres inbegriffen.

Außerdem kommen die spanischen und portugiesischen Inseln im Atlantischen Ozean hinzu.

Achten Sie bei Vertragsschluss genau darauf, wo die Rechtsschutzversicherung gilt.

Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie sich selbst häufig im Ausland aufhalten.

Sind Sie als Dolmetscher oder Übersetzer für ausländische Kunden oder im Ausland tätig, sollte sich der Schutz durch die Rechtsschutzversicherung unbedingt auf die Länder erstrecken, in denen sie sich aufhalten.


Wichtige Regelungen zur Rechtsschutzversicherung

Die einzelnen Gesellschaften bieten unterschiedliche Deckungssummen pro Rechtsschutzfall an.

Diese sollten bei einem Vergleich der Anbieter unbedingt berücksichtigt werden. Legen Sie die Deckungssumme pro Rechtsschutzfall mindestens zwischen 250.00 und 500.000 € an.

Der weltweite Schutz ist meist mit einer geringeren Deckungssumme versehen, sollte aber mindestens 35.000 € betragen. Im Strafrechtsschutz gelten besondere Deckungssummen. Der Grund: Hier werden Kautionen mit versichert.
Bei einer weltweiten Deckung sollten daher mindestens 100.000 € für Kautionen vorgesehen sein. Die Rechtsschutzversicherung zahlt eine Kaution als Darlehen.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme und nach den versicherten Leistungsarten.

Außerdem ist ausschlaggebend, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Die Selbstbeteiligung ist seitens der Versicherer meistens mit 300 € gewünscht.

Vergleichen Sie einmal das Angebot für eine Rechtsschutzversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung:
Sie werden sehen, dass der Beitragserlass mit einer Selbstbeteiligung durchaus spürbar ist.

Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung, wenn Sie eher selten mit Rechtsstreitigkeiten rechnen. In Berufen, bei denen häufig rechtliche Streitfragen auftreten, ist der Verzicht auf die Selbstbeteiligung gegebenenfalls gewinnbringender. 

Der Schutz durch die Rechtsschutzversicherung beginnt zu einem festen Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben wird.

Wichtig:
Sie können keinen Schutz in Anspruch nehmen, wenn der Schadensfall vor Versicherungsbeginn lag.

Arbeiten Sie also zum Beispiel als freier Lektor und werden für einen Schaden haftbar gemacht, gegen dessen Gültigkeit Sie sich zur Wehr setzen wollen, so hilft es nichts, jetzt noch schnell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Für verschiedene Rechtsschutzversicherungen gibt es sogar Wartezeiten, die teilweise bis zu sechs Monate betragen können.

Dies ist etwa beim Arbeitsrechtsschutz der Fall.

Der Verkehrsrechtsschutz hingegen ist in der Regel ohne Wartezeit in Anspruch zu nehmen. Wechseln Sie von einem Rechtsschutzversicherer zu einem anderen, so wird meist auf die Wartezeit verzichtet.


Versicherte Risiken im Firmenrechtsschutz

Viele Freiberufler unterschätzen die Kosten für die Hinzuziehung von Anwälten, Gutachtern, Gerichten und Zeugen.

Die Rechtsschutzversicherung schützt unter anderem bei
• Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, die vor Gericht ausgetragen werden
• Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft, die vor Gericht ausgetragen werden
• Problemen mit Angestellten, wie zum Beispiel im Falle einer Kündigung
• strafrechtlichen Problemen.

Noch relativ neu ist die Absicherung des Datenrechtsschutzes.

Hier können sich Probleme ergeben, wenn sensible Daten nicht datenschutzgerecht entsorgt werden.

Gelangen geschützte Kundendaten dann an die Öffentlichkeit, wird nicht selten Klage eingereicht und ein Verfahren gegen den Freiberufler eingeleitet.

Die Rechtsschutzversicherung trägt die anfallenden Kosten.

Ein anderer Fall:
Sie haben Ihre Steuererklärung abgegeben. Nun steht eine Betriebsprüfung ins Haus. Dabei werden wichtige Teile der Steuererklärung aber nicht anerkannt. Sie sollen 15.000 € nachzahlen.
Ob diese Nachforderung gerechtfertigt ist oder nicht, soll ein Gericht klären.
Die damit verbundenen Kosten werden durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Als Freiberufler können Sie aber auch in die Situation kommen, dass Ihnen die Beschäftigung eines Scheinselbstständigen vorgeworfen wird. Es kommt zu einer Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Krankenversicherung, die vor Gericht endet.

Alle Kosten übernimmt wiederum die Rechtschutzversicherung.

Grenzen der Rechtsschutzversicherung

Wichtig für Sie als Freiberufler sind immer eine Kombination aus Rechtsschutzversicherung und beruflicher Pflichtversicherung.
Denn die Rechtschutzversicherung übernimmt nicht alle Kosten.

So werden zum Beispiel die Kosten für die Abwehr von Schadenersatzsprüchen nicht getragen, sofern diese Ansprüche nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.

Diese Kosten fallen in den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung.

Auch eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann hier greifen.

Ebenfalls nicht im Leistungsschutz inbegriffen ist der Rechtsschutz, der in ursächlichem Zusammenhang mit bestimmten Rechtsverletzungen steht, wie zum Beispiel Verletzungen des Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechts.

Hier sollte insbesondere ein freiberuflicher Texter, Werbetexter oder Grafiker genau hinschauen.

Der Rechtsschutz, der im Zusammenhang mit dem Wettbewerbs- oder Kartellrecht steht, ist ebenfalls nicht versichert.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen offener Rechnungen, so tritt die Rechtsschutzversicherung nicht in Leistung. 



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