Welche Haftpflichtversicherung braucht der Freiberufler?

Der Markt ist voller Versicherungen – im Grunde genommen kann jedes kleine Detail abgesichert werden.

Doch welche dieser Versicherungen ist nun tatsächlich für einen Freiberufler geeignet?
Welche braucht er, welche sind weniger wichtig und welche völlig unnötig?

Um den Durchblick im Dschungel der Versicherungen zu bewahren, heißt es, sich erst einmal gründlich mit den Produkten vertraut zu machen.

Ein Versicherungsmakler kann als Berater fungieren, jedoch ist Vorsicht geboten, wenn es um das „Aufschwatzen“ bestimmter Produkte geht.

Jeder Freiberufler muss sich selbst einmal über seinen gewünschten Versicherungsschutz im Klaren sein und sollte danach entscheiden, welche Assekuranzen in Frage kommen. 

Haftpflichtversicherungen für Freiberufler

Zuerst einmal sei die private Haftpflichtversicherung für Freiberufler genannt.

Sie ist eine sehr wichtige Versicherung und trägt sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden.

Diese Schäden können viele Tausend, wenn nicht gar Millionen, Euro kosten.

Dies könnte den kompletten Ruin des Freiberuflers bedeuten, wobei hier nicht von der beruflichen, sondern von der privaten Existenz die Rede ist.

Denn für einen verursachten Schaden haftet jeder in unbegrenzter Höhe.

Wichtig ist daher, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wobei die Deckungshöhe sinnvoll gewählt werden sollte.

Übersteigen die Schadenersatzforderungen nämlich die vereinbarte Deckungssumme, so muss der Versicherte den Rest aus eigener Tasche zahlen – notfalls ein Leben lang, bis er seine Schulden beglichen hat.

Die private Haftpflichtversicherung kann übrigens oft in die Hausratversicherung integriert werden, was hinsichtlich der Beitragshöhe eine Einsparung ergeben kann. 

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Freiberufler gesetzlich vorgeschrieben.

So müssen zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare das Vorhandensein einer solchen Versicherung nachweisen können, ehe sie eine Berufszulassung durch die zuständige Kammer erhalten.

Der Hintergrund ist der, dass diese Freiberufler beratend tätig sind und teilweise ein nicht unbeträchtliches Vermögen ihrer Kunden oder Klienten verwalten. Eine falsche Beratung kann zu enormen Schäden führen. In dem Zusammenhang sei auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingewiesen, die explizit nur Vermögensschäden absichert.

Personen- oder Sachschäden sind hier nicht inbegriffen. Vor allem die Dienstleister, die Beratungen durchführen (zum Beispiel Unternehmensberater) sollten zwingend über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken, da sie für Schäden am Vermögen der Kunden haftbar gemacht werden können. 

Speziell für alle, die im Medienbereich tätig sind - wie ein Lektorat, Korrektorat sowie für Texter und Werbetexter, gibt es die Media-Haftpflichtversicherung.

Gerade in diesem Tätigkeitsbereich kann es schnell zu kleineren oder größeren Rechtsverletzungen kommen, die dann allerdings sehr teuer werden können.

Das Urheber-, Marken- oder Namensrecht wird oft unwissentlich verletzt. Die genannte Versicherung kümmert sich um Schäden, die seitens Dritter geltend gemacht werden.

Wichtig:
Selbst bei größter Sorgfalt kann es zu Schäden in diesem Bereich kommen, woran nicht zuletzt die raschen Entwicklungen im Social Media-Bereich schuld sind. 

Eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung ist des Weiteren die Berater-Haftpflichtversicherung, die im Prinzip eine erweiterte Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung darstellt.
 
Für Freiberufler, die im Rahmen ihrer Berufsausübung ein Firmenfahrzeug nutzen, ist natürlich die Kfz-Haftpflichtversicherung wichtig.

Sie ist für Unternehmer und Freiberufler ebenso verpflichtend abzuschließen, wie das für Privatpersonen der Fall ist.

Dabei gelten die gleichen Maßstäbe wie üblich, das heißt, auch die Beiträge werden nach dem Schadenfreiheitssystem, nach Typ- und Regionalklassen berechnet. 

Betriebliche Versicherungen

Neben den Haftpflichtversicherungen gibt es eine Reihe von Versicherungen, die sich mit dem reinen Geschäft befassen. Darin beinhaltet sind zum Teil Versicherungen, die die Person des Unternehmers oder Freiberuflers an sich absichern und vor Schäden durch Krankheit, Unfall, Tod oder Berufsunfähigkeit schützen.

Sehr umfassend ist dabei die Geschäftsversicherung, die aus verschiedenen Bereichen besteht und unter anderem vor einem Gewinnausfall aufgrund einer Betriebsunterbrechung oder vor einem Elektronikschaden schützt.

Natürlich kann keine Versicherung vor dem Schaden an sich schützen, doch die finanziellen Folgen können abgewehrt werden. 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt zum Beispiel vor dem Ausfall der Erträge, weil die Elektronik oder Software im Unternehmen ausgefallen oder defekt ist.

Es ist dabei nicht einmal nötig, dass ein Komplettausfall vorliegt, sondern es reicht schon, wenn der Betrieb nur noch eingeschränkt fortgeführt werden kann. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die laufend anfallen, so die Verbrauchs- oder Personalkosten. 

Sinnvoll ist es ebenso, eine Betriebsinhaltsversicherung abzuschließen. Diese ist mit der privaten Hausratversicherung vergleichbar und schützt unter anderem vor Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Leitungswasser, vor Sturm- und Hagelschäden. Dabei kann allerdings auch eine separate Versicherung gegen Einbruchdiebstahl abgeschlossen werden, wobei diese bislang nur wenige Versicherer anbieten.

Wichtig zu wissen ist in dem Zusammenhang, dass die letztgenannte Versicherung nicht vor Schäden schützt, die durch Mitarbeiter und einen Diebstahl durch diese vorgekommen sind. Hierfür muss wiederum eine eigene Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen werden. 

Jeder Freiberufler muss nun selbst entscheiden, welchen Umfang des Versicherungsschutzes er benötigt und was für ihn angemessen ist. Sicherlich wird ein Existenzgründer erst einmal nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz abschließen, hierbei sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, erst einmal die existenziellen Risiken abzusichern.

Nach und nach können dann die übrigen Risiken abgesichert werden.

Allerdings gilt auch, dass nicht für jeden Freiberufler jede Versicherung wirklich sinnvoll ist, einige Assekuranzen sind speziell für bestimmte Berufsgruppen wie Übersetzer oder Dolmetscher gedacht und lohnen für andere Freiberufler kaum. 


Die private Haftpflichtversicherung des Freiberuflers

Die private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung in Deutschland.

Wohl auch aus diesem Grund besitzen fast 40 Prozent der Haushalte hierzulande keine solche Absicherung. Dabei zählt die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Denn ohne sie setzt jeder seine Existenz aufs Spiel: Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können in die Millionenhöhe gehen – und der Schadensverursacher haftet in unbegrenzter Höhe. 

Teilweise kann die private Haftpflichtversicherung in die Hausratversicherung integriert werden, so dass sich eine Kostenersparnis ergibt. 

Inhalte der privaten Haftpflichtversicherung

In der privaten Haftpflichtversicherung werden die Haftungsrisiken, die das tägliche Leben mit sich bringt, abgesichert.

Inbegriffen sind dabei alle Vorgänge, die sich in der Freizeit abspielen. Zum einen ist der familiäre Bereich abgesichert, wie zum Beispiel die Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern und damit einhergehende Schäden.

Außerdem ist die Haftung, die sich für Mieter, Bauherren, Wohnungseigentümer oder Vermieter ergibt, versichert. Im Straßenbereich ist die Haftung von Fußgängern und Radfahrern eingeschlossen.

Die Haftung, die sich durch verursachte Schäden beim Ausüben verschiedener Sportarten ergibt, wird ebenfalls in die private Haftpflichtversicherung aufgenommen.

Die Verantwortlichkeit als Tierhalter ist nur beschränkt versichert, so müssen Hunde- oder Pferdebesitzer eine separate Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Auch Schäden, die zum Beispiel beim Einkauf, als Gastgeber, als Gast oder bei privaten Ausflügen verursacht werden, sind versichert. 

Abgrenzung zur betrieblichen Haftpflichtversicherung und zur Berufshaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung erfasst die Bereiche nicht, die außerhalb des Lebens einer Privatperson liegen. Damit ist klar, dass eine betriebliche Haftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung extra abgeschlossen werden muss. Schwierig ist allerdings teilweise die genaue Abgrenzung dieser einzelnen Bereiche.

So fällt ein Haftpflichtschaden, der durch einen Angestellten auf einem Dienstweg verursacht wird (dieser ist als Fußgänger unterwegs), in den Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung.

Wichtig ist, dass sowohl ein innerer als auch ein äußerer Zusammenhang bestehen muss.

Liegt im Zusammenhang mit dem Schadensfall kein beruflicher Hintergrund vor, werden also zum Beispiel private Besorgungen während der Arbeitszeit gemacht, so kann die Haftung nicht der Betriebshaftpflichtversicherung zugerechnet werden.
 
Des Weiteren fällt ein Haftpflichtschaden unter die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn eine so genannte Feierabendtätigkeit auf Dauer angelegt ist und gegen Entgelt ausgeübt wird.

Wer nur gelegentlich aus Gefälligkeit nach Dienstschluss tätig wird, fällt jedoch in den Deckungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung. 

Kombinierbare Berufs- und Privathaftpflicht?

Die meisten Versicherer bieten eine kombinierte Berufs- und Privathaftpflichtversicherung an. Möglich ist natürlich auch der separate Abschluss dieser beiden Assekuranzen, aber rein finanziell gesehen ist der kombinierte Abschluss günstiger.

Die Prämien sind deutlich niedriger, wenn beide Versicherungen zugleich genutzt werden. Besonders häufig werden solche Angebote für Ärzte gemacht.

Sie werden dabei nicht nur beruflich geschützt, sondern die Privathaftpflichtversicherung übernimmt auch die Haftung für Schäden, die bei der gelegentlichen Ausübung des Berufs in der Freizeit entstehen können. 

Vor dem Abschluss der kombinierten Versicherung sollten also die Konditionen genau studiert werden, da sie sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden und nicht in jedem Fall wirklich günstig sind.

Es kann daher auch sinnvoll sein, sich einmal die Direktversicherer genauer anzusehen, diese bieten oft bessere Versicherungsmodelle, die für den Einzelnen passender gestaltet sind. 



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