Werbelektorat in Thüringen

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Thüringen gilt als überaus traditionsreicher Wirtschaftsstandort innerhalb Deutschlands.

Die beiden weltbekannten Konzerne Schott und Zeiss haben hier sozusagen ihre Wiege, außerdem wurde vor rund 100 Jahren die dritte deutsche Fahrzeugfabrik gegründet.

Zudem gilt Thüringen als Heimat der modernen Versicherungs- und Verlagswirtschaft.

Vor allem die mittelständischen Betriebe setzen auf den Standort im Zentrum Deutschlands.

Branchenschwerpunkte liegen in der Solar- und Medizintechnik, in der Elektroindustrie und Optik, in der Metall- und Automobilindustrie sowie im Kunststoff- und Maschinenbau.

Viele international agierende Konzerne sind hier niedergelassen, so Daimler, Opel, Lufthansa oder Siemens. Sie alle haben in das Bundesland investiert und es so erfolgreich gemacht, wie es jetzt ist. 

Werbelektor in Thüringen

© Maksim Smeljov- Fotolia.com Werbelektorat in ThüringenEin Werbelektorat werden natürlich nicht nur von den großen Unternehmen aus Industrie und Handel beauftragt, sondern auch durch die Tourismusbetriebe.

Der Fremdenverkehr spielt für die Wirtschaft Thüringens eine nicht unerhebliche Rolle und es nicht zuletzt Aufgabe der Werbelektoren dafür zu sorgen, dass die breite Öffentlichkeit von der Schönheit dieses Bundeslandes erfährt.

So werden alljährlich Imagebroschüren beauftragt und die einzelnen Tourismusbetriebe oder sogar privaten Pensionen lassen Informationsbroschüren drucken.

Diese werden zuerst in ein Werbelektorat gegeben.

Denn es kommt zum einen darauf an, dass die Drucksachen sprachlich richtig sind.

Zum anderen müssen sie aber den Anforderungen der Werbebranche genügen.

Sie müssen direkt auf die gewählte Zielgruppe zugeschnitten sein, was sich in einer inhaltlichen und sprachlichen Anpassung der Texte sowie der verwendeten Bilder bemerkbar macht.

Werbelektoren müssen daher Allrounder sein, die sich mit der (Werbe-)Sprache ebenso auskennen wie mit dem werbenden Unternehmen. 

Anmeldung als freiberuflicher Werbelektor

Ein Werbelektor muss sich als Freiberufler gegenüber dem Finanzamt anmelden, wenn er eine hauptberufliche Tätigkeit aufnimmt.

Er bekommt dann eine Steuernummer zugeteilt und kann diese zum Beispiel für das Schreiben von Rechnungen und zur Identifizierung verwenden.

Er ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und rechnet seine Gewinne über die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab.

Bei der Anmeldung kann das Lektorat mitteilen, ob es von der Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte.

Wenn nicht, ist der Werbelektor fortan zur Anmeldung und Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet.