Der Korrektor

Ein Korrektor arbeitet in der Regel freiberuflich.
Nur noch in wenigen Verlagen sind fest angestellte Korrektoren zu finden – und die Zahl der Stellen wird weiter abgebaut.

Oft muss ein freiberuflicher Korrektor allerdings auch andere Leistungen als die reine Textkorrektur erbringen.
So arbeiten nicht wenige dieser Freiberufler unter anderem als Texter oder Übersetzer, um sich ein Zubrot zu verdienen. 


Aufgaben des Korrektors

© Falko Matte - Fotolia.com KorrektorEin Korrektor kümmert sich darum, dass ein ihm vorgelegtes Manuskript sprachlich einwandfrei zum Kunden zurückgeht.

Die inhaltliche Seite mag ihn zwar interessieren, die entsprechenden Korrekturen gehören aber nicht in das Aufgabenfeld des Korrektors.

Er sorgt einfach nur dafür, dass sprachlich gesehen keine Fehler im Text auftreten.

Dabei achtet er auch auf die logischen Zusammenhänge der Darstellungen.

Ob allerdings verwendete Daten stimmen, Grafiken den richtigen Kurvenverlauf aufweisen oder sachliche Bezüge zu bestimmten Quellen stimmen, muss der Autor bzw. Verfasser des Textes selbst überprüfen oder sein Manuskript an ein Lektorat übermitteln.

Der Autor kann sich aber bei einem Korrektor darauf verlassen, dass sein Text lesbar und rechtschreiblich sowie grammatikalisch richtig ist. 

Kundenakquise des Korrektors

Der Korrektor findet seine Kunden durch ein ausgefeiltes Marketing.

Professionelle Freiberufler vermarkten sich und ihre Leistungen selbst, indem sie Werbebriefe schreiben, Newsletter verfassen, die eigene Internetseite ansprechend gestalten, Flyer und Broschüren verteilen sowie Kontakte auf Messen und Ausstellungen knüpfen.

Nicht vergessen werden darf die Eintragung in einer Kompetenz-Datenbank wie der unsrigen.

Hier finden Interessenten den Korrektor in ihrer Stadt oder näheren Umgebung, der bundesweit tätig und persönlich erreichbar ist.

Der Korrektor stellt sich in seinem Profil vor und legt seine Leistungen und Referenzen dar. 

Berufshaftpflicht-Versicherung nötig?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für einen Korrektor unbedingt zu empfehlen.

Nicht selten treten Kunden mit der Forderung nach Schadensersatz an den Korrektor heran, wenn sich in einem gedruckten Werk noch Fehler befinden.

Das Zurückziehen aus dem Handel, Verbesserung und Neudruck kosten hohe Summen, die von einem Korrektor bei dessen nachgewiesener Schuld zurückgefordert werden können.

Die Berufshaftpflicht tritt für diese Schäden ein und übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. 

Sinnvoll ist darüber hinaus eine Berufsrechtsschutzversicherung.

Auch die Unfall-, Berufsunfähigkeits- und private Rentenversicherungen müssen an dieser Stelle erwähnt werden. 

Nebenberuflichkeit

Natürlich kann der Beruf eines Korrektors auch im Nebenerwerb ausgeübt werden.

Nicht selten sind Lehrer oder Dozenten in diesem Bereich tätig.

Die Tätigkeit darf in Bezug auf die wöchentlich aufgewendeten Stunden die Haupttätigkeit nicht überschreiten.

Das Finanzamt muss über die Gründung im Nebenerwerb informiert werden, die Einnahmen werden versteuert. Einkommenssteuern fallen für Ledige aber erst ab 8.004 Euro Gewinn im Jahr an, 16.008 Euro pro Jahr sind es für Verheiratete.

Wer als Student im Nebenerwerb tätig ist, sollte daran denken, dass die Einnahmen auf das BAföG angerechnet werden.

Auch in Bezug auf die Krankenversicherung gilt es zu bedenken, dass im Rahmen einer Familienversicherung nicht mehr als 365 Euro im Monat eingenommen werden dürfen. Danach muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.