Wenn ein Unternehmen sich für eine Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen interessiert oder sich Chancen bei der Erschließung des internationalen Marktes ausrechnet, so müssen Schreiben und Informationen in englischer Sprache abgefasst werden.

Die englische Übersetzung sollte von einem Muttersprachler durchgeführt werden, der im besten Falle noch einige Fachkenntnisse mitbringt.
So ist er in der Lage, den Text nicht nur sprachlich einwandfrei, sondern auch inhaltlich korrekt wiederzugeben und das nötige Fachvokabular einzusetzen.
Daher sind in dem Bereich auch häufig Quereinsteiger zu finden, die vorher auf einem bestimmten wissenschaftlichen oder unternehmerischen Gebiet tätig waren und nun als freiberufliche Übersetzer arbeiten.
Auf dieser Website sind englische Übersetzer zu finden, die auf den verschiedensten Gebieten der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Politik oder auch der privaten Anforderungen tätig sind.
Sie können direkt über die Seite kontaktiert werden und haben selbst die Möglichkeit, weiterführende Informationen hier anzugeben. So kann die Seite praktisch als „Tor“ zu ihrer eigenen Seite gesehen werden, auf der der Interessent dann weitere Informationen erhalten kann.
Die Deutsch-Englisch-Übersetzung sollte schon aus dem Grund von einem Muttersprachler vorgenommen werden, weil nicht jedes Wort exakt ins Englische übertragen werden kann, sondern weil es sein kann, dass ein ganz anderes Wort, das für den jeweiligen Zusammenhang passender ist, verwendet werden muss. Wer Englisch nur gelernt hat, kann das häufig nicht unterscheiden.
Viele Angestellte liebäugeln damit, sich als Lektor selbstständig zu machen, bzw. als Freiberufler zu arbeiten.
Doch der Sprung ins kalte Wasser ist oftmals zu riskant – warum dann nicht eine nebenberufliche Tätigkeit aufnehmen?
Auch im Nebenerwerb ist die Arbeit als Lektor möglich und bietet den Vorteil, hier Kontakte und Erfahrungen sammeln zu können.

Ob nun jemand als Angestellter in diesem Beruf Fuß fassen möchte oder bereits als Student, vielleicht auch erst als Rentner und sich damit die Rente aufbessern will oder ob Mütter und Väter in der Elternzeit die Nebenberuflichkeit ausprobieren, ist dabei gleich.
Wichtig ist jedoch, dass jeder seine Grenzen kennt – und damit sind nicht die Grenzen der eigenen Belastbarkeit gemeint, obgleich diese natürlich auch eine Rolle spielen sollten.
Vielmehr geht es um Stunden- und Zuverdienstgrenzen, die beachtet werden müssen. Werden diese überschritten, kann sich das finanziell so ungünstig auswirken, dass es sich gar nicht mehr lohnt, als Freiberufler zu arbeiten. Dann wird eventuell das Elterngeld gestrichen, weil mehr als 30 Stunden in der Woche gearbeitet wird.
Rentner müssen Steuern zahlen, weil sie zu viel verdienen, Studenten müssen sich selbst krankenversichern oder Empfänger von Hartz IV bekommen die Leistung gekürzt.
Zu beachten gibt es für jede Gruppe etwas. Doch wer sich an diese Grenzen hält, kann die Nebenberuflichkeit sehr gut dafür nutzen, eine eventuelle Hauptberuflichkeit vorzubereiten.
Vielleicht soll auch nur die Haushaltskasse mit Teilzeit-Selbstständigkeit aufgebessert werden. Häufig ist es aber so, dass – zumindest bei erfolgreicher Tätigkeit als nebenberuflicher Freiberufler – dass die Zeit irgendwann nicht mehr ausreicht und die Arbeitszeit im Hauptjob gekürzt werden muss, wenn dieser nicht völlig aufgebeben werden soll.
Auch dafür gibt es Regelungen und wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegen stehen, muss der Arbeitgeber dem Antrag auf Teilzeittätigkeit stattgeben.
Wichtig ist aber, dass aus dieser Tätigkeit immer noch die Haupteinnahmen stammen, andernfalls wird die selbstständige nebenberufliche Tätigkeit als Lektor nicht mehr als Nebenerwerb angesehen, sondern als Haupterwerb.
Nicht selten haben freie Lektoren, Korrektoren, Übersetzer und Texter damit zu kämpfen, auf ihren monatlich notwendigen Gewinn zu kommen.
Die Konkurrenz ist groß, der Markt mit Anbietern gesättigt.
Nun soll eine weitere Ausgabe auf sie zukommen: die Altersvorsorge. Auch wenn jetzt viele meinen, dass dies doch ohnehin ein Punkt ist, der eingerechnet werden muss, so ist es doch so, dass viele Lektoren eben nicht für das Alter vorsorgen.
Sie sollen nach Plänen der Bundesarbeitsministerin jetzt aber dazu gezwungen werden.
Freie Lektoren müssen etwas für die eigene Altersvorsorge tun und mit der neuen Regelung, die bereits ab 2013 gelten könnte, wären sie dazu gezwungen. Somit wird aktiv etwas gegen die Altersarmut getan, die immer mehr Freiberufler bedroht.
Dabei sollen die betroffenen Freiberufler die Wahl haben, ob sie sich in der gesetzlichen oder in der privaten Rentenversicherung absichern lassen wollen.

Sie können auch eine Lebensversicherung abschließen oder in die Rürup- sowie die Riester-Rente einzahlen.
Hier herrscht also eine große Freiheit in Bezug auf die Wahl der Absicherung. Betroffen sollen nur die sein, die erst als freie Lektoren, Übersetzer oder Texter starten oder die jünger sind als 30 Jahre. In der Anfangszeit sollen sie niedrigere Beiträge zahlen dürfen. Wer in der Künstlersozialkasse versichert oder älter als 50 Jahre ist, ist hiervon gar nicht betroffen.
Die neue Regelung ist natürlich nicht unkritisch zu sehen. So ist die Pflicht zur Absicherung für einige freie Lektoren ein Grund, sofort wieder die Freiberuflichkeit aufzugeben, weil sie vielleicht erst ein wenig später mit der eigenen Vorsorge beginnen könnten.
Die finanziellen Aspekte werden hier scheinbar außen vor gelassen.
Zudem wird die gesetzliche Rentenversicherung geschwächt, denn die meisten werden sich für eine Absicherung bei den Privaten entscheiden, auch wieder aus Kostengründen.
Zudem sollen mehr als 700 Euro pro Monat als Rentenbetrag zusammenkommen, was eine Belastung von 250 bis 300 Euro pro Monat ausmachen würde – plus Sparen auf die Erwerbsminderungsrente von noch einmal 100 Euro. Die Belastung von rund 350 bis 400 Euro pro Monat dürfte einigen freien Lektoren das Genick brechen.
Einst waren die meisten Lektoren in den Verlagen fest angestellt und mussten sich keine Gedanken darüber machen, ob Sie an neue Aufträge kommen oder nicht.
Doch nach und nach sind die meisten Verlage dazu übergegangen, freie Mitarbeiter zu beschäftigen und nur noch wenige Cheflektoren fest anzustellen. Das hat natürlich Konsequenzen für den Markt.
Hier gibt es inzwischen so viele freie Lektoren, wie noch nie.
Doch die Zahl der Aufträge wird nicht zwingend im gleichen Maß größer.
Für so manchen Lektor stellt sich daher in Krisenzeiten die Frage:
Sein oder Nichtsein?
Natürlich gehört ein gehöriges Maß an Durchhaltevermögen und Biss dazu, sich in der Welt der Freiberuflichkeit zu behaupten und wer vorschnell aufgibt, verwehrt sich selbst das Erlebnis des Erfolges.
Doch diesen zu erreichen kann manchmal ein recht steiniger Weg sein. Entscheidend ist daher, stetig etwas für die Weiterentwicklung der eigenen Person und der Leistung, die angeboten wird, zu tun. Denn nur so können Sie wettbewerbsfähig bleiben. Das heißt nicht, dass Sie in Zukunft alles anbieten sollen.
Konzentrieren Sie sich ruhig auf einige wenige Dienstleistungen, aber seien Sie auf deren Gebiet ein Profi.
Kunden suchen Fachleute und nicht jemanden, der einen kompletten Rundum-Service anbietet. Wenn die entsprechenden Kenntnisse vorhanden sind, kann das Portfolio natürlich erweitert werden, aber wer scheinbar alles anbietet, wirkt nicht sehr vertrauenswürdig.
Vielleicht hat dieser Freiberufler es ja nötig, von allem ein bisschen zu machen?
Dann kann er wohl nicht gut sein. Diesen Schluss werden viele Kunden ziehen. Spezialisieren Sie sich daher ruhig.
Wenn Sie Ihre Finanzplanung aufstellen, seien Sie ruhig Pessimist. Bedenken Sie Ihre persönliche Schmerzgrenze und versuchen Sie, ein wenig Betriebswirtschaftslehre zu verstehen. Analysieren Sie Ihr Unternehmen und schummeln Sie nicht bei der Kalkulation.
Sagen Sie auch einmal „Nein“ bei Auftragsanfragen, die so gar nicht rentabel erscheinen. Wägen Sie aber ab, ob damit besser vergütete Folgeaufträge einher gehen können oder ob es sich um einen einmaligen Auftrag handelt, der eben so schlecht vergütet ist.
Positionieren Sie sich auf dem Markt auch dadurch, dass Sie den Faktor Spaß nicht vergessen.
Verfolgen Sie eigene Projekte, denn Sie sollten schließlich Spaß an dem haben, was Sie tun.
Nur um des Geldverdienens willen gibt es sicherlich einträglichere Möglichkeiten, als die der Tätigkeit als Lektor.
Ein Beispiel:
Ein Lektorat beschäftigt mehrere Mitarbeiter.
Leider ist die momentane Auftragslage nicht so gut, dass alle Mitarbeiter gehalten werden können.
Zwei Angestellten wird daher gekündigt, wobei einer davon Klage einreicht.
Das Lektorat ist aber über die Berufs-Rechtsschutzversicherung abgesichert, denn hier ist der Arbeits-Rechtsschutz enthalten.
Es wird ein Anwalt eingeschaltet, der die Interessen des Lektorats vertreten soll.
Lektoren müssen für scheinbar alles den Kopf hinhalten:

Falsche Schreibung von Wörtern, nicht korrekte Formatierung, nicht ausreichende Beachtung der Verlagsvorgaben oder schlechte Vorbereitung der Lesereise eines von ihnen betreuten Autors. Es gibt viele Gründe für eine Rechtsschutzversicherung, denn im Alltag von Lektoren kommt es scheinbar regelmäßig zu rechtlichen Streitigkeiten.
Nicht nur gegenüber Verlagen müssen sie sich rechtfertigen, sondern auch gegenüber den Autoren, die sie betreuen.
Oder es wird von dritter Seite eine Klage an sie herangetragen. Auch wenn das Recht auf ihrer Seite ist, so muss dieses doch erst einmal durchgesetzt werden.
Die Kosten für einen Rechtsstreit sind allerdings recht hoch, weshalb eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Sie hilft dabei, das Recht auch wirklich Recht werden zu lassen, weil es durch einen Anwalt durchgesetzt werden kann.
Freiberufliche Lektoren können sich über den Berufs-Rechtsschutz absichern lassen.
Dieser wird eigens von Freiberuflern abgeschlossen, denn der Arbeits-Rechtsschutz, wie er in der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten ist, greift hier nicht.
Sie müssen sich selbst versichern.
Der Berufs-Rechtsschutz deckt alle wichtigen Bereiche ab, in denen es zu Streitigkeiten kommen kann.
So ist nicht nur der Arbeits-Rechtsschutz enthalten, sondern auch der Sozialgerichts-Rechtsschutz oder der Straf-Rechtsschutz – neben einigen weiteren Leistungsarten.
Gerade für Lektoren, die gemeinschaftlich arbeiten, kann eine solche Versicherung sinnvoll sein.
Hier kann nämlich nicht nur der Versicherungsnehmer selbst abgesichert werden, sondern auch der Angestellte. Wer in seinem Lektorat also einen Mitarbeiter beschäftigt (auch mehrere sind möglich) oder wer einen freien Mitarbeiter beauftragt, weitet den Schutz durch die Berufs-Rechtsschutzversicherung auch auf diese aus.
Im Versicherungsschein muss allerdings die Art der beruflichen Tätigkeit genau benannt sein, damit der Versicherungsschutz ausreichend gegeben ist.
Vor dem Abschluss einer Berufs-Rechtsschutzversicherung ist der Vergleich der Angebote wichtig, wozu am besten der Tarifrechner benutzt wird:
Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wer als Freiberufler nur geringe Gewinne einfährt, muss nicht zwingend eine solche abgeben. Wenn die Gewinne allerdings über 410 Euro liegen – wobei hier sämtliche andere Einkünfte eingerechnet werden – so ist die Steuererklärung fällig. Das gilt für diejenigen, die die freiberufliche Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben und bei denen die eigenen Haupteinkünfte aus dem Erhalt von Lohn oder Gehalt bestehen (oder beim Ehegatten). Wer hauptberuflich als Freiberufler tätig ist und als Lediger mehr als 7.834 Euro verdient, bzw. als Verheirateter mehr als 15.668 Euro, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Die Steuererklärung selbst ist für den Freiberufler vergleichsweise einfach anzufertigen und bedarf eines relativ geringen Aufwands. Wie bei einer Privatperson muss der Mantelbogen ausgefüllt werden, bei dem es um die allgemeinen Angaben zur Person und zu den Einkünften geht.
Hinzu kommt die Anlage S, die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Hier muss eine Gewinnermittlung gemacht werden. Wer als Kleinunternehmer gilt, also im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro verdient, kann eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung anfertigen und erhält so den Gewinn.
Auch der pauschale Abzug der Betriebsausgaben ist möglich.
Wer jedoch kein Kleinunternehmer ist, muss eine Bilanzierung vornehmen. Diese ist aufwändiger, dafür aber auch genauer und es kann jeder Posten einzeln aufgelistet werden.
Freiberufler müssen keine Gewerbesteuern zahlen, diese zählen also nicht aus Ausgaben mit hinein. Für einen Kleinunternehmer fällt auch die Umsatzsteuer weg, wer mehr verdient, muss jedoch Umsatzsteuern zahlen. Die Umsatzsteuererklärung wird in der Regel monatlich abgegeben, kann aber auch quartalsweise erfolgen
Mit der Verwendung einer Muster-Rechnung liegen Sie als Freiberufler immer auf der richtigen Seite.
Warum?
Weil nur allzu oft Angaben vergessen werden, die bei einer Rechnung aber durchaus relevant sind. Dann ist der Kunde nicht einmal dazu verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu begleichen, er muss Sie aber auch nicht auf Ihren Fehler aufmerksam machen.
Das bedeutet, Sie warten auf Ihr Geld, haben Ihre Ausgaben, aber eben die erwartete Einnahme nicht. Kommt so etwas öfter vor, kann das sogar finanzielle Schwierigkeiten bedeuten. Daher gilt: Am besten gleich Musterrechnungen verwenden, mit denen die üblichen Fehler gar nicht erst passieren.
An Rechnungen wird eine Vielzahl von Anforderungen gestellt. Allen Rechnungsarten gemein ist, dass es sich hier um wichtige Belege handelt, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Wenn für Sie als Freiberufler eine Betriebsprüfung ansteht, müssen Sie auf Nachfrage die Rechnungen nachweisen können. Schließlich sind diese der Beleg für die Geldeingänge, die sich aus Ihrer Buchführung ergeben und Sie sind damit in der Nachweispflicht.
Wichtig ist auch, dass die Rechnungen bis maximal sechs Monate nach Erbringen der Leistung ausgeschrieben werden müssen. Sie können danach natürlich gern noch eine Rechnung schreiben, allerdings kann es passieren, dass sich der Kunde weigert, diese zu begleichen – und mit Recht.
Dann haben Sie die Leistung erbracht, bekommen dafür aber kein Geld. Unternehmerisch sehr ungünstig, um es einmal gelinde auszudrücken.
Das Nichteinhalten des Zeitraums ist der eine Punkt, der dazu führen kann, dass das Honorar nicht an Sie überwiesen wird. Der andere Punkt ist das Nichteinhalten der Form. Immer wieder kommt es vor, dass Angaben auf den Rechnungen fehlen, egal, ob es sich dabei um die vereinfachten Kleinstbetrag-Rechnungen handelt oder um solche, die über höhere Beträge ausgestellt werden.
Oft wird angenommen, dass es dabei einzig darum ginge, dass das Wort „Rechnung“ fehle – doch das ist ein Irrtum. Auf dieses Wort kommt es im Grunde genommen gar nicht an, wenn aus dem Beleg ersichtlich wird, dass es sich um eine Rechnung handelt. Vielmehr sind die Angaben zum Kunden und zum Leistungserbringer wichtig, zur Art der Leistung und zum Umfang.
Natürlich muss auch der Rechnungsbetrag genannt werden. Wer dafür Musterrechnungen verwendet, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn dort sind alle nötigen Angaben enthalten und können für die eigene Rechnungslegung verwendet werden.
Immer mehr Verlage und Medienunternehmen stellen sich auf die Verwendung von so genannten DTP-Programmen ein.
Das macht es auch für Lektoren immer wichtiger, sich mit diesen Programmen zu befassen und sie ausreichend beherrschen und anwenden zu können.
Layout-Programme haben in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert bekommen. Waren sie anfangs fast nur für Grafiker oder Bildjournalisten notwendig, so sind sie jetzt aus dem Alltag eines Lektors nicht mehr wegzudenken.
Ein besonders wichtiges Programm ist das so genannte InDesign, für das von unterschiedlichen Akademien und Weiterbildungseinrichtungen Ausbildungen und Kurse angeboten werden.
Mit Hilfe dieses Programms kann der Lektor ihm gegebene Daten so vorbereiten, dass viele Schritte zur weiteren Datenverarbeitung entfallen können. Ergänzend dazu sei das InCopy zu erwähnen, mit dessen Hilfe Bildzuordnungen vorgenommen werden können.
Insgesamt können mit dem entsprechenden Layout-Programm also Daten verarbeitet werden, es können ganze Texte formatiert werden und es ist möglich, Bilder in einen Text einzufügen. Je nach Programm besteht sogar di Möglichkeit, dass mehrere Mitarbeiter gleichzeitig auf eine Datei zugreifen können, was die Arbeit ungemein erleichtert, wenn an einem Manuskript mehrere Lektoren tätig sind.
Das Korrekturlesen auf Papier, das lange Zeit die Grundlage der Arbeit eines Lektors bildete, verliert immer mehr an Bedeutung. Der Vorteil der digitalen Verarbeitung liegt auf der Hand.
Hier kann der Lektor direkt Änderungen und Korrekturen im Text vornehmen und diese dem Autor als Vorschlag anbieten. Ob der diese dann annimmt, bleibt ihm überlassen.
In jedem Falle ist es weitaus einfacher, Änderungen direkt vorzunehmen, als sie zuerst auf Papier niederzuschreiben und später in die Datei einzufügen. Als technische Voraussetzung muss dann aber auch das entsprechende Layout-Programm vorhanden sein, mit dem der Autor des Manuskripts gearbeitet hat und mit dem der Lektor Änderungen einarbeiten kann. Dafür ist eine umfassende Ausbildung in dem jeweiligen Programm zur Layout-Erstellung notwendig.
Wenn Sie als Lektor freiberuflich tätig sind, müssen Sie natürlich auch für die eigene Altersvorsorge etwas tun.
Hier bietet sich zum Beispiel für Sie als Freiberufler die Rürup-Rente an. Diese gilt zwar als relativ unflexibel, weil sie zwar ruhen kann, Sie als Versicherter aber an Ihr Geld nicht herankommen. Andererseits ist es eine sichere Altersvorsorge, die auch vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II geschützt ist.
Wenn die Geschäfte also einmal schlechter laufen sollten und Sie eventuell sogar Insolvenz als Freiberufler anmelden müssen, so beantragen Sie sicherlich das so genannte Hartz IV.
Normalerweise müssen für die Bewilligung von Hartz IV die Vermögenswerte zu einem gewissen Maße verwertet werden, sprich, Sparguthaben dürfen nur noch begrenzt verfügbar sein, Wertgüter müssen verkauft werden usw.
Wenn Sie nun eine private Zusatzversicherung, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung, haben, müssen Sie auch diese verkaufen um von dem Erlös die Ausgaben für das tägliche Leben decken zu können. Bei einer Rürup-Rente hingegen wird das Geld nicht angerechnet.
Allerdings dürfen Sie auch nicht kurz vor der Insolvenz eine größere Menge Geldes auf das Konto der Rürup-Rente einzahlen und so in Sicherheit bringen.
Neben diesem Vorteil, der gerade für einen Freiberufler nicht unbedeutend sein dürfte, steht bei der Rürup-Rente auch der steuerliche Vorteil, das heißt die Abzugsfähigkeit der Beiträge von der Steuer. Sie werden bei der Steuererklärung als Sonderausgaben deklariert und können so geltend gemacht werden.
Mehr als drei Viertel der Unternehmen in Deutschland unterhalten Beziehungen zum Ausland.
Das bedeutet, dass sie natürlich auf Übersetzungen ihrer Kommunikation, ihres Schriftverkehrs und der juristischen Verträge angewiesen sind.
Das sind natürlich nur Beispiele, darüber hinaus fallen viele weitere Übersetzungen an.
Zudem wird Literatur in fremder Sprache häufig benutzt, nicht nur in den Unternehmen, sondern auch an Hochschulen.

Forschungsergebnisse zum Beispiel werden häufig gar nicht auf Deutsch, sondern in englischer Sprache verfasst und veröffentlicht.
Sicherlich variiert der Anteil des Translationsbedarfs je nach Branche.
So benötigt etwa ein Bauunternehmen mit ziemlicher Sicherheit weitaus seltener Übersetzungen, als ein Unternehmen, welches in der Computerbranche tätig ist.
Rund ein Drittel aller Übersetzungen werden von der Metallbranche, dem Maschinenbau und der Kfz-Technik benötigt.
Mit weitaus geringerem Anteil folgen die Telekommunikationsunternehmen, sie bringen es nur auf rund dreizehn Prozent. Die Modebranche bildet gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft die Unternehmen, die am wenigsten auf Übersetzungen angewiesen sind.
Der Anteil der Freiberufler in der Übersetzungsbranche hält sich in etwa die Waage mit den fest angestellten Übersetzern und ihr Anteil wird weiter steigen.
Denn immer mehr Unternehmen ziehen es vor, die Aufträge zur Übersetzung extern zu vergeben, sie beauftragen Übersetzungsbüros oder freiberufliche Übersetzer, die die Übersetzung in die gewünschte Sprache realisieren.
Meist arbeiten die Übersetzer hauptsächlich in einem einzigen Sprachenpaar.
Der Grund dafür ist der, dass ihre sprachliche Kompetenz natürlich dann am größten ist, wenn sie ihre Muttersprache einsetzen können und nur in eine Fremdsprache übersetzen. Zwischen zwei Fremdsprachen zu übersetzen ist deutlich schwieriger.
Auch wenn die Zielsprache nicht die Muttersprache ist, kann es zu Problemen kommen, wenn der Ausgangstext sehr kompliziert ist.
Hauptsächlich werden Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch gefordert, wobei die Übersetzungen hier in beide Richtungen notwendig sind.
Am häufigsten ist Englisch als Sprache gefordert, wobei die meisten Übersetzer, die Übertragungen ins Englische anbieten, nicht Englisch als Muttersprache haben. Wenn dann aber sehr schwierige Texte zu übersetzen sind, werden sie meist an so genannte native speakers übergeben, an die Übersetzer also, die Englisch als Muttersprache sprechen.
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