Nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wer als Freiberufler nur geringe Gewinne einfährt, muss nicht zwingend eine solche abgeben. Wenn die Gewinne allerdings über 410 Euro liegen – wobei hier sämtliche andere Einkünfte eingerechnet werden – so ist die Steuererklärung fällig. Das gilt für diejenigen, die die freiberufliche Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben und bei denen die eigenen Haupteinkünfte aus dem Erhalt von Lohn oder Gehalt bestehen (oder beim Ehegatten). Wer hauptberuflich als Freiberufler tätig ist und als Lediger mehr als 7.834 Euro verdient, bzw. als Verheirateter mehr als 15.668 Euro, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Die Steuererklärung selbst ist für den Freiberufler vergleichsweise einfach anzufertigen und bedarf eines relativ geringen Aufwands. Wie bei einer Privatperson muss der Mantelbogen ausgefüllt werden, bei dem es um die allgemeinen Angaben zur Person und zu den Einkünften geht.
Hinzu kommt die Anlage S, die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Hier muss eine Gewinnermittlung gemacht werden. Wer als Kleinunternehmer gilt, also im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro verdient, kann eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung anfertigen und erhält so den Gewinn.
Auch der pauschale Abzug der Betriebsausgaben ist möglich.
Wer jedoch kein Kleinunternehmer ist, muss eine Bilanzierung vornehmen. Diese ist aufwändiger, dafür aber auch genauer und es kann jeder Posten einzeln aufgelistet werden.
Freiberufler müssen keine Gewerbesteuern zahlen, diese zählen also nicht aus Ausgaben mit hinein. Für einen Kleinunternehmer fällt auch die Umsatzsteuer weg, wer mehr verdient, muss jedoch Umsatzsteuern zahlen. Die Umsatzsteuererklärung wird in der Regel monatlich abgegeben, kann aber auch quartalsweise erfolgen
Mit der Verwendung einer Muster-Rechnung liegen Sie als Freiberufler immer auf der richtigen Seite.
Warum?
Weil nur allzu oft Angaben vergessen werden, die bei einer Rechnung aber durchaus relevant sind. Dann ist der Kunde nicht einmal dazu verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu begleichen, er muss Sie aber auch nicht auf Ihren Fehler aufmerksam machen.
Das bedeutet, Sie warten auf Ihr Geld, haben Ihre Ausgaben, aber eben die erwartete Einnahme nicht. Kommt so etwas öfter vor, kann das sogar finanzielle Schwierigkeiten bedeuten. Daher gilt: Am besten gleich Musterrechnungen verwenden, mit denen die üblichen Fehler gar nicht erst passieren.
An Rechnungen wird eine Vielzahl von Anforderungen gestellt. Allen Rechnungsarten gemein ist, dass es sich hier um wichtige Belege handelt, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Wenn für Sie als Freiberufler eine Betriebsprüfung ansteht, müssen Sie auf Nachfrage die Rechnungen nachweisen können. Schließlich sind diese der Beleg für die Geldeingänge, die sich aus Ihrer Buchführung ergeben und Sie sind damit in der Nachweispflicht.
Wichtig ist auch, dass die Rechnungen bis maximal sechs Monate nach Erbringen der Leistung ausgeschrieben werden müssen. Sie können danach natürlich gern noch eine Rechnung schreiben, allerdings kann es passieren, dass sich der Kunde weigert, diese zu begleichen – und mit Recht.
Dann haben Sie die Leistung erbracht, bekommen dafür aber kein Geld. Unternehmerisch sehr ungünstig, um es einmal gelinde auszudrücken.
Das Nichteinhalten des Zeitraums ist der eine Punkt, der dazu führen kann, dass das Honorar nicht an Sie überwiesen wird. Der andere Punkt ist das Nichteinhalten der Form. Immer wieder kommt es vor, dass Angaben auf den Rechnungen fehlen, egal, ob es sich dabei um die vereinfachten Kleinstbetrag-Rechnungen handelt oder um solche, die über höhere Beträge ausgestellt werden.
Oft wird angenommen, dass es dabei einzig darum ginge, dass das Wort „Rechnung“ fehle – doch das ist ein Irrtum. Auf dieses Wort kommt es im Grunde genommen gar nicht an, wenn aus dem Beleg ersichtlich wird, dass es sich um eine Rechnung handelt. Vielmehr sind die Angaben zum Kunden und zum Leistungserbringer wichtig, zur Art der Leistung und zum Umfang.
Natürlich muss auch der Rechnungsbetrag genannt werden. Wer dafür Musterrechnungen verwendet, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn dort sind alle nötigen Angaben enthalten und können für die eigene Rechnungslegung verwendet werden.
Immer mehr Verlage und Medienunternehmen stellen sich auf die Verwendung von so genannten DTP-Programmen ein.
Das macht es auch für Lektoren immer wichtiger, sich mit diesen Programmen zu befassen und sie ausreichend beherrschen und anwenden zu können.
Layout-Programme haben in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert bekommen. Waren sie anfangs fast nur für Grafiker oder Bildjournalisten notwendig, so sind sie jetzt aus dem Alltag eines Lektors nicht mehr wegzudenken.
Ein besonders wichtiges Programm ist das so genannte InDesign, für das von unterschiedlichen Akademien und Weiterbildungseinrichtungen Ausbildungen und Kurse angeboten werden.
Mit Hilfe dieses Programms kann der Lektor ihm gegebene Daten so vorbereiten, dass viele Schritte zur weiteren Datenverarbeitung entfallen können. Ergänzend dazu sei das InCopy zu erwähnen, mit dessen Hilfe Bildzuordnungen vorgenommen werden können.
Insgesamt können mit dem entsprechenden Layout-Programm also Daten verarbeitet werden, es können ganze Texte formatiert werden und es ist möglich, Bilder in einen Text einzufügen. Je nach Programm besteht sogar di Möglichkeit, dass mehrere Mitarbeiter gleichzeitig auf eine Datei zugreifen können, was die Arbeit ungemein erleichtert, wenn an einem Manuskript mehrere Lektoren tätig sind.
Das Korrekturlesen auf Papier, das lange Zeit die Grundlage der Arbeit eines Lektors bildete, verliert immer mehr an Bedeutung. Der Vorteil der digitalen Verarbeitung liegt auf der Hand.
Hier kann der Lektor direkt Änderungen und Korrekturen im Text vornehmen und diese dem Autor als Vorschlag anbieten. Ob der diese dann annimmt, bleibt ihm überlassen.
In jedem Falle ist es weitaus einfacher, Änderungen direkt vorzunehmen, als sie zuerst auf Papier niederzuschreiben und später in die Datei einzufügen. Als technische Voraussetzung muss dann aber auch das entsprechende Layout-Programm vorhanden sein, mit dem der Autor des Manuskripts gearbeitet hat und mit dem der Lektor Änderungen einarbeiten kann. Dafür ist eine umfassende Ausbildung in dem jeweiligen Programm zur Layout-Erstellung notwendig.
Wenn Sie als Lektor freiberuflich tätig sind, müssen Sie natürlich auch für die eigene Altersvorsorge etwas tun.
Hier bietet sich zum Beispiel für Sie als Freiberufler die Rürup-Rente an. Diese gilt zwar als relativ unflexibel, weil sie zwar ruhen kann, Sie als Versicherter aber an Ihr Geld nicht herankommen. Andererseits ist es eine sichere Altersvorsorge, die auch vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II geschützt ist.
Wenn die Geschäfte also einmal schlechter laufen sollten und Sie eventuell sogar Insolvenz als Freiberufler anmelden müssen, so beantragen Sie sicherlich das so genannte Hartz IV.
Normalerweise müssen für die Bewilligung von Hartz IV die Vermögenswerte zu einem gewissen Maße verwertet werden, sprich, Sparguthaben dürfen nur noch begrenzt verfügbar sein, Wertgüter müssen verkauft werden usw.
Wenn Sie nun eine private Zusatzversicherung, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung, haben, müssen Sie auch diese verkaufen um von dem Erlös die Ausgaben für das tägliche Leben decken zu können. Bei einer Rürup-Rente hingegen wird das Geld nicht angerechnet.
Allerdings dürfen Sie auch nicht kurz vor der Insolvenz eine größere Menge Geldes auf das Konto der Rürup-Rente einzahlen und so in Sicherheit bringen.
Neben diesem Vorteil, der gerade für einen Freiberufler nicht unbedeutend sein dürfte, steht bei der Rürup-Rente auch der steuerliche Vorteil, das heißt die Abzugsfähigkeit der Beiträge von der Steuer. Sie werden bei der Steuererklärung als Sonderausgaben deklariert und können so geltend gemacht werden.
Mehr als drei Viertel der Unternehmen in Deutschland unterhalten Beziehungen zum Ausland.
Das bedeutet, dass sie natürlich auf Übersetzungen ihrer Kommunikation, ihres Schriftverkehrs und der juristischen Verträge angewiesen sind.
Das sind natürlich nur Beispiele, darüber hinaus fallen viele weitere Übersetzungen an.
Zudem wird Literatur in fremder Sprache häufig benutzt, nicht nur in den Unternehmen, sondern auch an Hochschulen.

Forschungsergebnisse zum Beispiel werden häufig gar nicht auf Deutsch, sondern in englischer Sprache verfasst und veröffentlicht.
Sicherlich variiert der Anteil des Translationsbedarfs je nach Branche.
So benötigt etwa ein Bauunternehmen mit ziemlicher Sicherheit weitaus seltener Übersetzungen, als ein Unternehmen, welches in der Computerbranche tätig ist.
Rund ein Drittel aller Übersetzungen werden von der Metallbranche, dem Maschinenbau und der Kfz-Technik benötigt.
Mit weitaus geringerem Anteil folgen die Telekommunikationsunternehmen, sie bringen es nur auf rund dreizehn Prozent. Die Modebranche bildet gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft die Unternehmen, die am wenigsten auf Übersetzungen angewiesen sind.
Der Anteil der Freiberufler in der Übersetzungsbranche hält sich in etwa die Waage mit den fest angestellten Übersetzern und ihr Anteil wird weiter steigen.
Denn immer mehr Unternehmen ziehen es vor, die Aufträge zur Übersetzung extern zu vergeben, sie beauftragen Übersetzungsbüros oder freiberufliche Übersetzer, die die Übersetzung in die gewünschte Sprache realisieren.
Meist arbeiten die Übersetzer hauptsächlich in einem einzigen Sprachenpaar.
Der Grund dafür ist der, dass ihre sprachliche Kompetenz natürlich dann am größten ist, wenn sie ihre Muttersprache einsetzen können und nur in eine Fremdsprache übersetzen. Zwischen zwei Fremdsprachen zu übersetzen ist deutlich schwieriger.
Auch wenn die Zielsprache nicht die Muttersprache ist, kann es zu Problemen kommen, wenn der Ausgangstext sehr kompliziert ist.
Hauptsächlich werden Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch gefordert, wobei die Übersetzungen hier in beide Richtungen notwendig sind.
Am häufigsten ist Englisch als Sprache gefordert, wobei die meisten Übersetzer, die Übertragungen ins Englische anbieten, nicht Englisch als Muttersprache haben. Wenn dann aber sehr schwierige Texte zu übersetzen sind, werden sie meist an so genannte native speakers übergeben, an die Übersetzer also, die Englisch als Muttersprache sprechen.
Viele Lektoren, Texter und Übersetzer, die auch schon sehr lange in ihrem Beruf tätig sind, können ein Lied davon singen:
Ihre Arbeit ist immer neu, kaum ein Auftrag ähnelt dem anderen. Daher ist es auch kaum möglich, einen festen Leitfaden zu geben, an dem sich jeder festhalten kann und der den Lektor in die Lage versetzt, seine Aufträge entsprechend immer gleich abzuwickeln. Viele Kunden haben zusätzliche Wünsche, die beachtet werden wollen oder wünschen mehr Absprachen.
Vor allem die Rahmenbedingungen müssen stets vor Beginn der Arbeit an einem Auftrag geklärt werden. Das ermöglicht die effektive Bearbeitung des Auftrages und spart unnötigen Ärger mit dem Kunden, der sich vielleicht eine etwas andere Bearbeitung vorgestellt hätte.
Viele Kunden wissen selbst nicht genau, was sie eigentlich vom Lektor, Texter oder Übersetzer erwarten und sind dennoch am Ende nicht zufrieden. Damit das nicht passiert, muss eine Reihe von Punkten geklärt werden. Für den Freiberufler ist es stets wichtig bereits im Vorab zu wissen, wie hoch der erforderliche Arbeits- und Zeitaufwand sein wird.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass nach der Annahme des Auftrages erst einmal die Klärung aller offenen Fragen steht. Diese betreffen die Art der Bearbeitung des Textes, den zeitlichen Rahmen, den der Kunde dem Freiberufler gewährt und mögliche Absprachen, die im Laufe der Bearbeitung anfallen.
Terminklärungen sind ungemein wichtig, denn es ist sehr ärgerlich, wenn keinerlei Absprachen getroffen wurden und am Ende eine ganz andere Bearbeitung als vom Kunden gewünscht vorgenommen wurde.
Die Honorarverhandlungen und die Absprachen zu den Zahlungsterminen und –konditionen gehören ebenfalls dazu. Nach der eigentlichen Bearbeitung des Auftrages erfolgt die Abgabe an den Kunden und die Einarbeitung möglicher Änderungen seinerseits. Annahme der Arbeit und Bezahlung des Freiberuflers komplettieren den gesamten Auftragsablauf
Wer ein Lektorat aufbauen möchte oder bereits als freiberuflicher Lektor tätig ist, muss vielleicht noch die eine oder andere Investition tätigen.
Das Büro muss eventuell komplett eingerichtet werden oder ein neuer Firmenwagen ist vonnöten. Wenn nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung steht, muss über eine Fremdfinanzierung über die Bank nachgedacht werden.
Doch vor dem Erhalt des Geldes und der Bewilligung des Antrags steht das Bankgespräch mit einem Berater an. Es muss nicht zwingend die Hausbank sein, bei der um einen Kredit gebeten wird.
Es lohnt sich auf jeden Fall, auch andere Banken um ein Angebot zu bitten, wobei bemerkt werden muss, dass es nicht immer die Zinssätze sind, die für eine Verteuerung ausschlagend sind.
Doch was tun, wenn die Bank den Kreditantrag ablehnt?
Zuerst einmal sollte versucht werden, nach den Gründen zu forschen.
Nur leider sagen viele Banken nicht zwingend die Wahrheit, wenn sie um Auskunft gebeten werden, aus falsch verstandener Höflichkeit wird dann eine andere, weniger persönlich klingende Auskunft gegeben.
Hier kann es hilfreich sein, einen Berater hinzuzuziehen, der sich um die Erforschung der Gründe kümmert. Einem Dritten wird häufig ehrlicher Auskunft gegeben.
Nun kann es auch sein, dass die Bank nicht gänzlich ablehnt, sondern einen Alternativvorschlag unterbreitet.
Oft reichen die Sicherheiten nicht aus, um den Kredit wie gewünscht zu realisieren.
Bei einer Alternative wird häufig ein geringerer Kreditbetrag angeboten. Dann muss geklärt werden, ob sich auch mit dieser Summe das Vorhaben umsetzen lässt oder ob es lieber noch einige Zeit auf Eis gelegt wird. In der Zeit kann dann das Eigenkapital aufgestockt werden. Eventuell lassen sich auch weitere Sicherheiten finden, die für den Kredit relevant sein können.

Ein Briefing muss innerhalb einer Agentur immer im gleichen Format verfasst werden, mit bestimmten Inhalten und Anforderungen, die es zu erfüllen hat.
Nur so werden Diskussionen aller Beteiligter vermieden.
Es gibt insgesamt vier Grundelemente, die ein Briefing aufweisen muss.
Zuerst sei hier einmal die Beschreibung des Hintergrundes der Aufgabe genannt.
Diese Aufgabenbeschreibung muss für den Werbetexter alle nötigen Informationen bereitstellen, die Rolle der Werbung verdeutlichen und ausdrücken, was erreicht werden soll. Der Hintergrund muss aber stets anschaulich formuliert werden, das Ziel, das es zu erreichen gilt, genau definiert werden.
Als zweites Grundelement können die Erkenntnisse über die jeweilige Zielgruppe genannt werden.
Im Briefing darf nur noch die Zielgruppe bezeichnet werden, um die es tatsächlich gehen soll, Haupt- und Nebenzielgruppen werden außer Acht gelassen. Nur noch erstere ist relevant. Dabei muss das Bild der Zielgruppe möglichst konkret genannt werden, es dürfen keine schwammigen Umschreibungen genutzt werden. Auch wenn häufig demographische oder statistische Werte angesetzt werden, so sind diese nicht aussagekräftig genug und müssen genauer definiert werden.
Das dritte Grundelement, aus dem ein gutes Briefing besteht, ist die Nennung der eigentlichen Werbebotschaft und die der Argumente, die die Botschaft stützen sollen.
Die besten Botschaften sind übrigens einfache, nicht zu weitschweifig formulierte Botschaften. Die verwendeten Aussagen sollten dabei ein gutes Bild darstellen und helfen, viele Assoziationen damit zu verknüpfen.
Grundelement Nummer vier ist die verwendete Tonalität des Briefings.
Gemeint sind damit Stil und Aussage der Botschaft, mit der diese kommuniziert. Es sollte stets konkret über die nötigen Anforderungen gesprochen werden, nicht über die gesamte Welt, die die Marke ausmacht.
Das Briefing muss also die Richtung weisen, in der zu arbeiten ist und die Kunst im Verfassen einer Briefings liegt darin, unwichtige Details wegzulassen. Wie in der Werbung auch muss sich schon das Briefing auf das Wesentliche konzentrieren.
Geht es um Urkunden, so kann eigentlich immer nur eine vollständige Übersetzung auch eine richtige Übersetzung sein.
Auslassungen in der Übersetzung, die im Original nicht vorgesehen sind, können im schlimmsten Falle einen Rechtsstreit nach sich ziehen.
Die Beglaubigungsformel, die die Richtigkeit und die Vollständigkeit der übersetzten Urkunde bestätigen soll, darf auch nur gesetzt werden, wenn sicher ist, dass es sich um eine Urkunde handelt, die tatsächlich diese Anforderungen erfüllt.
Auszugsweise Übersetzungen dürfen also nur dann vorgenommen werden, wenn der beinhaltete Sachverhalt immer noch deutlich wird und wenn Missverständnisse und falsche Interpretationen des Textes nicht möglich sind. Die Stellen, an denen Auszüge vorgenommen wurden, müssen in der Übersetzung gekennzeichnet werden, um also solche anerkannt zu sein.
Dennoch wird es oftmals für einen beeidigten Übersetzer schwer sein, die Reaktion oder die Interpretationsmöglichkeiten der Betrachter abzuschätzen, daher sind auszugsweise Übersetzungen möglichst zu vermeiden.
Es ist auch angebracht, die ausgelassenen Stellen im Original zu markieren, was aber auf eine Art und Weise geschehen muss, die dem Original nicht auf Dauer schadet und die ohne Probleme wieder entfernt werden kann.
Die Beglaubigungsformel kommt für Übersetzungen, die Textteile ausgelassen haben, nur dann in Frage, wenn damit nicht die Vollständigkeit bestätigt wird. Solche, eigentlich unvollständigen, Übersetzungen werden auch als Kurzversionen bezeichnet.
In der Beglaubigungsformel einer Übersetzung ist immer die Richtigkeit derselben bestätigt, was insofern nicht ganz einfach ist, weil immer die absolute Richtigkeit der Urkunde suggeriert wird. So kann es sein, dass Urkunden nicht immer wortwörtlich übersetzt werden können, sondern sinngemäß, um Irritationen vorzubeugen.
So müssen die Urkundenübersetzer auch Bezeichnungen von Behörden aus dem Original in der Übersetzung erhalten bleiben. Die Übersetzung sollte dann eher in Klammern in der neuen Fassung erscheinen, sozusagen als Versuch einer Erklärung. Es spielt dabei aber keine Rolle, ob originale oder übersetzte Version in den Klammern eingefasst werden.
Die Vorschrift der Richtigkeit kann in der Praxis immer nur annähernd eingehalten werden, denn es kann stets nur versucht werden, so wenige Missverständnisse wie möglich aufkommen zu lassen. Wie bereits erwähnt, ist in vielen Fällen eine wörtliche Übersetzung einer Urkunde der Garant für Fehlinterpretationen.
Es gibt verschiedene Anbieter für die Online-Rechnungssoftware.
So scheinen diese zwar auf den ersten Blick alle ähnlich zu sein, es gibt aber deutliche Unterschiede.
Wir haben für Sie einen Vergleich von Online-Rechnungssoftware durchgeführt.

Nicht alle Anbieter haben ihre Software so gestaltet, dass sie wirklich als benutzerfreundlich bezeichnet werden kann.
Bei einigen fehlen wichtige Tools, die die gesamte Handhabung deutlich erleichtern würden. Zudem eignen sich einige Anbieter speziell für bestimmte Gruppen von Freiberuflern oder Selbstständigen, für andere scheinen sie wiederum kaum geeignet zu sein.
Einige Online-Rechnungsprogramme bieten die Möglichkeit der Projektverwaltung.
Das heißt, dass hier verschiedene Projekte angelegt werden können. Diesen werden die entsprechenden Bearbeiter zugeordnet und es kann direkt die Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgen.
Die Zeit wird sogar minutengenau aufgenommen. So weiß jeder zu jedem Zeitpunkt, wann welche Leistung erbracht wurde und welcher Zeitaufwand dabei umgesetzt werden musste.
Sehr hilfreich sind die Funktionen für Abrechnungen, die immer wiederkehren. Sie können automatisch zu einem festen Zeitintervall verschickt werden, ohne dass der Sache unnötig Aufmerksamkeit zuteil gekommen werden muss.
In der Regel können verschiedene Konten angelegt werden, die mit den wichtigsten Informationen versehen sind. Ein Kunde kann also in den Online Tools auftauchen, mit allen seinen Daten und mit den Modalitäten zur Zahlung. Mit Hilfe des Online Rechnungsprogrammes lassen sich diese Daten schnell überwachen und einsehen.
Teilweise können To Do Listen angelegt werden, wobei dies bei manchen Anbietern auch als Teil des Projektmanagements gesehen wird.
Je nach Anbieter ist darüber hinaus die Umsatzsteuervoranmeldung mittels der nötigen Formulare über die Online Tools möglich, allerdings ist das nicht immer der Fall, einige Anbieter verzichten auf dieses besondere Tool.
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