Die Künstlersozialkasse für freie Medienschaffende

Die Absicherung für freie Medienschaffende in der Künstlersozialkasse (KSK) ist laut § 1 KSVG möglich.

So können sich also Künstler und Publizisten hier versichern lassen.

Wichtig ist, dass eine eigenschöpferische Leistung zugrunde liegt. Zu den Voraussetzungen, den Vor- und Nachteilen einer Versicherung über die KSK gleich mehr. 

Die Voraussetzungen für die Versicherung

© Torbz - Fotolia.com Künstlersozialkasse für MedienschaffendeVersichern kann sich über die Künstlersozialkasse, wer eine publizistische oder künstlerische Tätigkeit ausübt.

Dieser Tätigkeit darf nicht nur vorübergehend nachgegangen werden, sondern sie muss dem Erwerb des Lebensunterhalts dienen, und zwar hauptberuflich.

Der Versicherungswillige muss also als Künstler oder Publizist tätig sein und dies auf selbstständiger Basis.

Im Wesentlichen muss die Tätigkeit im Inland ausgeübt werden.

Außerdem darf der Freiberufler nicht mehr als einen Angestellten beschäftigen, denn dann würde er mit einem Unternehmer gleichgesetzt werden.

Eine Ausnahme ist, wenn die Beschäftigung der Berufsausbildung dient oder geringfügig ist, das heißt, wenn dem Arbeitnehmer monatlich maximal 450 Euro (seit 2013) gezahlt werden. 

Laut §§ 4 und 5 KSVG gibt es so genannte „versicherungsfreie Personen“.
Zu diesen darf der Versicherungswillige nicht zählen. 

Das Mindestjahreseinkommen muss bei 3.900 Euro liegen, das sind 325 Euro im Monat.
Berufsanfänger werden für die ersten drei Jahre ihrer Tätigkeit auch unterhalb dieser Einkommensgrenze versichert. 


Wer ist Künstler und wer Publizist?

Als Künstler wird derjenige bezeichnet, der bildende oder darstellende Kunst oder Musik schafft, sie ausübt oder anderen Menschen lehrt. 
Als Publizist wird ein Schriftsteller bezeichnet, ein Journalist oder jemand, der in ebendieser Weise tätig ist.

So kann auch ein Werbetexter oder Texter als Publizist eingestuft werden.

Wichtig dabei ist, dass die Texte aufgrund eigener Kreativität geschaffen werden. Wer lediglich handschriftliche Notizen abschreibt, kann nicht als Publizist bezeichnet werden. Hier mangelt es an der schöpferischen Leistung.

Ebenso gibt es immer wieder Streitfälle bei Übersetzern.

Aber auch die Tätigkeit als freiberuflicher Korrektor führt immer wieder zur Problemen mit der KSK.
Das Lektorieren, eine der primären Aufgaben in einem Lektorat, ist hingegen eine geistig schöpferische Tätigkeit.

Allgemein werden sie nicht als Publizisten eingestuft, weil sie lediglich einen vorhandenen Text, der auf einer fremden geistigen Leistung beruht, übertragen.

Ist der Text jedoch nicht ausformuliert, sondern lediglich stichpunktartig vorhanden, so kann eine kreative Leistung unterstellt werden. 
Auch diejenigen, die Publizistik lehren, werden unter den Schutz des KSVG gestellt. 


Vorteile der Versicherung in der Künstlersozialkasse

Die Versicherung über die Künstlersozialkasse bietet zahlreiche Vorteile.

So müssen nur die halben Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden.
Die andere Hälfte wird durch die Abgaben, die diejenigen entrichten müssen, die Kunst oder Publizistik verwerten, beglichen.

Das Geld wird durch die KSK an die entsprechenden Stellen abgeführt. Damit lässt sich für den Versicherten eine erhebliche finanzielle Einsparung feststellen. Vorteilhaft ist dies aber nur, wenn der Verdienst im Jahr unter 25.000 Euro liegt. 

Durch die Einzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf Krankengeld und damit auf alle üblichen Leistungen der Krankenkassen, die normalerweise einem Angestellten vorbehalten sind (zum Beispiel Mutterschaftsgeld).

Familienmitglieder können, sofern sie noch nicht selbst erwerbstätig sind, über die Familienversicherung kostenfrei abgesichert werden. 

Die Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bietet einen gewissen Schutz im Alter – auch wenn dieser sehr gering ausfallen dürfte – und die gesetzliche Versicherung vor Erwerbsunfähigkeit. 

Nachteile der Versicherung in der Künstlersozialkasse

Doch die KSK bietet nicht nur Vorteile. Wer mehr als 25.000 Euro verdient, kommt mit einer privaten Versicherung besser weg, denn die Beiträge steigen parallel zum Gewinn.

Damit kann die gesetzliche Versicherung deutlich teurer kommen. Nachteilig ist überdies, dass Versicherte sich kaum aus der Pflichtversicherung befreien können. Ausnahmen bestehen für Berufsanfänger und für Freiberufler, die mehr als einen Angestellten haben. 

Viele Kritiker sehen die Künstlersozialkasse auch deshalb als negativ an, weil sie nur einen kleinen Teil der Selbstständigen unterstützt.

Auf der anderen Seite sind die Verdienste von Künstlern und Publizisten teilweise so gering, dass sie sich keine soziale Absicherung leisten können.
 
Versicherte kritisieren die Künstlersozialkasse oft für ihren bürokratischen Kommunikationsstil und die langen Entscheidungswege. 



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