Unfallversicherung für Freiberufler

Die Unfallversicherung wird von vielen Freiberuflern gern einmal vernachlässigt.

Der Grund:
Sie kostet Geld, was viele Freiberufler gerade am Anfang ihrer beruflichen Existenz noch nicht im Überfluss haben.

Das Problem ist allerdings, dass die Krankenversicherung zwar die direkten Folgen eines Unfalls bezahlt, dies sind jedoch nur die Heilkosten.
Teilweise werden auch noch die Kosten für eine Reha übernommen.

Die Krankenversicherung trägt aber keine Kosten, die durch eine mögliche Invalidität entstanden sind.

Dies ist Aufgabe der Unfallversicherung. Für Freiberufler kommt die gesetzliche Unfallversicherung infrage, die über die Berufsgenossenschaften abgeschlossen wird.

Außerdem sollte der private Bereich durch eine eigene Versicherung abgedeckt werden. Die private Unfallversicherung kommt in annähernd zwei Dritteln aller Unfälle zum Tragen.

Wann brauchen Sie eine gesetzliche, wann eine private Unfallversicherung?

© bluedesign - Fotolia.com Unfallversicherung für den FreiberuflerDie gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit stehen.

Darin inbegriffen sind auch Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte ereignen.

Wenn also der freiberufliche Übersetzer oder Dolmetscher auf dem Weg zu einem Kundengespräch ist und dabei einen Unfall mit dem Fahrzeug hat, so zahlt dies die gesetzliche Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung hingegen ist Ansprechpartner bei Sportunfällen, bei Unfällen im Haushalt und bei Unfällen, die sich auf einem Umweg während des Arbeitswegs ereignen.

Wenn nun also unser Übersetzer auf dem Weg zum Kundengespräch ist, an der Bäckerei anhält, auf der Stufe des Ladeneingangs stolpert und sich ein Bein bricht, so ist dies ein Umweg mit Unfallfolge. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht.

Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft.

Wer sich privat unfallversichern lassen möchte, hat die Wahl zwischen vielen verschiedenen privaten Anbietern.


Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn Sie sich als Freiberufler gesetzlich unfallversichern lassen möchten, so müssen Sie die Berufsgenossenschaft wählen, die für Ihren Tätigkeitsbereich zuständig ist.

Die Berufsgenossenschaften sind zum Beispiel in die Bereiche Handel, Dienstleistungen oder Verwaltung unterteilt.

Wer nicht weiß, an welche Berufsgenossenschaft er sich wenden soll, kann sich direkt an den Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wenden.

Wichtig:
Es ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, beschäftigen Sie sich also mit verschiedenen Bereichen, so ist der ausschlaggebend, der den Hauptarbeitsbereich darstellt.

Als Freiberufler sind Sie nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen.

Sie sind damit vor den Folgen der Arbeits- und Wegeunfälle zumindest finanziell geschützt.

Sind bei Ihnen Angestellte tätig, so sind diese per Gesetz automatisch unfallversichert.

Sie sind verpflichtet, für Ihre Angestellten eine entsprechende Meldung bei der Sozialversicherung zu tätigen. Ihr Unfallversicherungsträger sendet Ihnen die nötigen Daten für Ihre Angestellten nach der Anmeldung zu.

Zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zählt zum Beispiel Unfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gefahren der Gesundheit durch das Aufstellen von Unfallverhütungsvorschriften zu verhindern.

Eine weitere Aufgabe besteht darin, den Verletzten oder Kranken nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu entschädigen.
Außerdem werden in die Entschädigung die Angehörigen mit einbezogen.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung müssen sich mit verschiedenen gesetzlichen Vorschriften auseinandersetzen.

Dazu zählen zum Beispiel:

• die Arbeitsstättenverordnung
• das Arbeitsschutzgesetz
• das Arbeitssicherheitsgesetz
• die Verordnung über den Umgang mit Gefahrstoffen
• das Sicherheitsgesetz zu Geräten und Produkten
• weitere Gesetze, die innerhalb von Europa gelten.

Interessant:
Die Grundzüge der gesetzlichen Unfallversicherung gelten seit dem Jahr 1884.
Damals war die Unfallversicherung die zweite Sozialversicherung, die nach der Krankenversicherung bestimmt wurde.
Im Jahr 1911 trat das Unfallversicherungsgesetz in Kraft.

Die damals gültige Reichsversicherungsordnung war in der Art natürlich nicht mehr gültig, sie wurde durch das Sozialgesetzbuch abgelöst.
Im Siebten Buch desselben finden sich seit 1997 die gesetzlichen Grundlagen, an die sich die Träger der Unfallversicherung halten müssen. Neu aufgenommen wurde zu dieser Zeit der Auftrag der Berufsgenossenschaft, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr abzuwehren.


Informationen zur privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Der Grund dafür ist, dass das Risiko, in der Freizeit einen Unfall zu erleiden, erheblich größer ist, als ein Arbeitsunfall bei einem Texter oder Werbetexter, der meistens am Schreibtisch arbeitet.

Interessant:
Mehr als dreiviertel der Unfälle ereignen sich in der Freizeit, daher ist klar, dass dieser Bereich besonders abgesichert werden muss.

Die Höhe der Beiträge für die private Unfallversicherung wird durch verschiedene Faktoren bestimmt.

Zum einen spielt die Versicherungssumme eine Rolle, über die der Vertrag abgeschlossen wird.
Außerdem spielen Ihr Alter, Ihr Beruf sowie der gewünschte Versicherungsumfang eine Rolle.

Mithilfe der folgenden Fragen können Sie ihren tatsächlichen Versicherungsbedarf einschätzen:
• Wenn ein Unfall in die Invalidität führt, kann ich mit dem vorhandenen Geld meinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten? 
• Was ist, wenn ich Einkommensminderungen in Kauf nehmen muss?
• Mit welchen Behinderungen kann ich gegebenenfalls meinen Beruf weiter ausüben bzw. welcher andere Beruf käme infrage?
• Was kosten Pflege-und Hilfskräfte und kann ich mir die leisten?
• Welche Verbindlichkeiten muss ich absichern? Besteht zum Beispiel ein Kredit für eine Immobilie?

Die private Unfallversicherung kann allgemeine oder besondere Risiken absichern.

So kann eine Einzelunfallversicherung ebenso abgeschlossen werden, wie eine Unfallversicherung für Kinder oder für die ganze Familie. Inbegriffen sind darin jeweils verschiedene Risiken, die gesondert aufgenommen werden können.

Besonders wichtig in der privaten Unfallversicherung sind die Leistungen im Todesfall und bei Invalidität.

Bei der Todesfallleistung gilt zu berücksichtigen, dass nicht nur die Bestattungskosten abgesichert sind. Sondern es sollte auch bedacht werden, dass die betreffende Person als Ernährer für die Familie ausfällt. Gegebenenfalls fallen weitere Aufwendungen an, die ebenfalls abgedeckt werden müssen.

Bei einer Absicherung der Invalidität sollten Sie bedenken, dass eventuell ein Umbau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung nötig wird. Dies kostet viel Geld, was in entsprechender Höhe durch die Unfallversicherung zur Verfügung gestellt werden sollte.

Bei der Invaliditätsleistung kommt eine Progressionsstaffel infrage.

Das bedeutet, dass je nach Grad der Invalidität eine prozentual höhere Leistung gezahlt wird.

Zusätzlich können in der privaten Unfallversicherung auch weitere Leistungen vereinbart werden, so zum Beispiel Krankentagegelder, Krankenhaustagegelder und Übergangsgelder.

Fazit
Allen Freiberuflern sei somit empfohlen, sich sowohl privat als auch gesetzlich gegen Unfälle abzusichern.

Gerade für Freiberufler in der Existenzgründung gilt, dass sie sicherlich an jeder möglichen Ecke sparen müssen. Dennoch sollten Sie Ihre persönliche Absicherung nicht außen vor lassen.

Neben der Krankenversicherung sind es die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung, die die wichtigsten Versicherungen für die Person des Freiberuflers darstellen.

Daneben sind natürlich die Sachversicherungen zu nennen, die das eigene Unternehmen schützen.
Zuerst jedoch sollte immer der Freiberufler als Person gesehen und geschützt werden. 



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