Versicherungen für freie Medienschaffende

Freiberufler, die in der Medienwirtschaft tätig sind, benötigen eine Vielzahl von Versicherungen.

Dabei sind diese Versicherungen – mit Ausnahme der Krankenversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Firmenwagen – keine tatsächlichen Pflichtversicherungen.

Im Gegensatz zu anderen Berufen, wie zum Beispiel dem des Steuerberaters oder Rechtsanwalts, ist auch die Berufshaftpflichtversicherung für freie Medienschaffende nicht verpflichtend abzuschließen.

Berufliche Versicherungen

© mrr - Fotolia.com Versciherungen für Freiberufler aus dem MedienbereichNatürlich muss der berufliche Bereich für einen Freiberufler umfassend abgedeckt werden.

Dazu gehört zum Beispiel der Abschluss einer Unfallversicherung.

Sicherlich haben die meisten Menschen eine private Unfallversicherung.

Diese trägt jedoch keine Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstanden sind.

Die berufliche Unfallversicherung übernimmt aber nicht nur Kosten für Unfallschäden, sondern auch nötige Zahlungen, die durch eine Berufskrankheit entstanden sind.

Die Berufsgenossenschaften bieten für die einzelnen Medienschaffenden einen sehr guten Unfallschutz an. In diesen können auch Mitarbeiter des Freiberuflers aufgenommen werden.

Sehr wichtig ist zudem die Berufshaftpflichtversicherung, diese Versicherung sollte bei der Notwendigkeit einer Auswahl von Versicherungen der Berufsrechtsschutzversicherung vorgezogen werden.

Sie schützt vor Ansprüchen, die sich aus Personen-, Sach- oder – und vor allem – Vermögensschäden ergeben.

Weitere Versicherungen, die sich für einen Freiberufler beruflich bedingt ergeben, betreffen zum Beispiel das Büro oder die beruflich genutzte Immobilie.

Eine Gebäudeversicherung, eine Inventarversicherung oder eine Elektronikversicherung können je nach Art der beruflichen Tätigkeit sinnvoll sein.

Private Versicherungen

Der private Bereich ist sicherlich der am besten geschützte.

Zwingend muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden, sei es eine private oder eine gesetzliche Versicherung.

Auch die Pflegeversicherung ist verpflichtend und wird in der Regel bei dem Versicherer abgeschlossen, der auch die Krankenversicherung übernimmt.


Viele Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, haben aber die Möglichkeit, sich auf Antrag hin von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Neben der Einzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung sollte auf jeden Fall eine private Altersvorsorge ins Auge gefasst werden. Hier kommen Riester- oder Rürup-Rente ins Spiel.

Die private Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die private Haftpflichtversicherung ergänzen das Versicherungspaket.

Hinzu kommen eventuell die Kfz-Versicherung für den Privatwagen oder die Gebäudeversicherung für das Eigenheim.

Sonderfall Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert.

Sie genießen damit einen ähnlichen Status, wie ihn auch Angestellte haben. Der Bund übernimmt die Hälfte der Zahlungen für Renten- und Krankenversicherung, so dass der Versicherte nur noch die andere Hälfte tragen muss.

Dies macht sich finanziell deutlich bemerkbar.
Außerdem besteht bei Versicherten in der KSK der Anspruch auf Krankengeld.

Für Frauen wichtig: Sie bekommen während der gesetzlichen Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld bezahlt.

Tatsächlich wird die Versicherung der KSK-Mitglieder über eine selbst gewählte Krankenversicherung getragen. Diese ist Ansprechpartner in Leistungsfällen und bekommt durch die KSK die Beiträge weitergeleitet.

Außerdem führt die KSK die jeweiligen Anteile der Beiträge an die Rentenversicherung ab.

Die KSK kann sogar von denjenigen genutzt werden, die sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht haben befreien lassen.



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