Die Übersetzerin

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Für viele Menschen ist der Beruf des Übersetzers oder der Übersetzerin ein Traumberuf.

Allerdings sollte jedem bewusst sein, dass nur rund zehn Prozent der in Deutschland tätigen Übersetzer und Übersetzerinnen eine Angestelltentätigkeit vorweisen können.

Die übrigen sind als Freiberufler tätig und tragen das unternehmerische Risiko vollkommen allein.

Außerdem sind die Aufträge heiß umkämpft, die Konkurrenz ist groß.
Es kommt daher bei einer Übersetzerin auf eine hohe Qualifikation an.

Aufgaben der Übersetzerin

© goodluz - Fotolia.com ÜbersetzerinÜbersetzerinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen von einer Sprache in eine andere.

Teilweise bietet eine Übersetzerin sogar die Übertragung zwischen drei oder vier Sprachen an.

Dies ist dann der Fall, wenn sie selbst zwei- oder mehrsprachig aufgewachsen sind.

Die Übersetzerin bekommt also einen Text vorgelegt, den sie in die gewünschte Zielsprache übertragen soll.

Dabei haben es Übersetzer und Übersetzerinnen in erster Linie mit wissenschaftlichen und wirtschaftlichen, aber auch mit technischen Texten zu tun.

So übersetzen sie zum Beispiel Betriebsanleitungen in eine andere Sprache, Zeugnisse, Verträge, Gerichtsurteile und medizinische Gutachten.

Auch wenn die meisten Menschen mit dem Beruf des Übersetzers das Übertragen literarischer Werke verbinden, so ist doch gerade dieser Bereich stark umkämpft und mit einem hohen Prestige verbunden.

Wer es schafft, ein ganzes Buch zu übersetzen, hat sich einen Namen in der Branche gemacht.

Vorausgesetzt natürlich, das Buch ist auf dem Markt auch erfolgreich.

Seltener müssen Filmtexte übersetzt werden, wobei es hier auf eine besondere sprachliche Genauigkeit ankommt, denn häufig muss in die Umgangssprache übertragen werden.

Zu den Aufgaben der Übersetzerin zählt aber neben der eigentlichen Auftragsarbeit auch der Büroalltag.

Kunden müssen eingeworben und daran erinnert werden, dass sie doch einmal wieder Aufträge platzieren könnten.

Die Ablage muss ebenso in Ordnung gebracht werden wie die Terminplanung oder die Buchhaltung.


Voraussetzungen für die Tätigkeit als Übersetzerin

In der Regel wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium von der Übersetzerin verlangt.

Eine Ausnahme wird hier gemacht, wenn es sich um eine Muttersprachlerin handelt, die praktisch von einer Muttersprache in eine andere übersetzen kann.

Dann wird schon einmal darüber hinweggesehen, dass die theoretischen Kenntnisse fehlen, die aber in den Hintergrund treten können, angesichts der hohen praktischen Erfahrung.

Wer als Übersetzerin arbeiten möchte, muss jedoch nicht nur eine besondere Sprachkenntnis mitbringen.

Wichtig ist bei Fachübersetzungen auch das spezifische Wissen zum Beispiel rund um die Medizin, den Maschinenbau, die Informationstechnik oder die Elektrotechnik.
Siehe hierzu auch unsere Beträge:
- Medizin-Übersetzungen
- Technik-Übersetzungen

Fachspezifische Termini müssen unbedingt bekannt sein.
Andernfalls gerät die Übersetzung zu einer Wort-für-Wort-Übersetzung, die mithilfe eines Wörterbuchs angefertigt wird.
Wirklich gut kann die Übersetzung damit natürlich nicht werden.

Außerdem müssen Übersetzerinnen über ein entsprechendes Einfühlungsvermögen für den jeweiligen Text verfügen.
Hier spielt es eine Rolle, für welche Zielgruppe der Text gedacht ist.

Übrigens wird oft erwartet, dass die Übersetzerin auch in der Lage ist, als Dolmetscherin zu arbeiten.

Diesbezügliche Fachkenntnisse können für die Ausübung des Berufs daher nur von Vorteil sein.

Ausbildung zur Übersetzerin

Ausbildung zur ÜbersetzerinVerschiedene Hochschulen und Universitäten bieten ein Studium zum Übersetzer bzw. Dolmetscher an.

Die Studienfächer Dolmetschen und Übersetzen schließen mit dem Bachelor ab.
Darauf aufbauend kann ein Masterstudium angehängt werden.

Doch auch ohne Hochschulabschluss ist der Zugang zur Tätigkeit als Übersetzerin möglich.

Es gibt eine schulische Ausbildung, die zur Qualifikation der Ausübung des Übersetzerberufs führt.

Auch eine Weiterbildung kommt infrage.
Spezielle Seminare werden zur Ausbildung von Wirtschaftsübersetzern und -übersetzerinnen angeboten.

Wenn Übersetzerinnen für gerichtliche, notarielle oder behördliche Zwecke übersetzen wollen, so benötigen sie eine Beeidigung und müssen öffentlich bestellt werden.

Dafür müssen sie ihre fachliche Eignung nachweisen, was durch den Abschluss des Studiums möglich ist.

Doch nicht nur das Studienzeugnis ist ausschlaggebend, es kann auch eine staatliche Prüfung oder eine Zusatzprüfung fällig werden.

Das zuständige Amtsgericht bestellt Übersetzerinnen dann zur beeidigten Übersetzerin.
Fortan darf sie Unterschrift und Siegel führen.

Womit arbeiten Übersetzerinnen?

Eine Übersetzerin arbeitet natürlich in erster Linie mit dem Wissen, welches sie selbst erworben hat.

Freiberuflerinnen, die ein Ein-Frau-Unternehmen führen, arbeiten nicht selten mit anderen Übersetzern und Übersetzerinnen zusammen.

Es ist ihnen dadurch möglich, auch die Übersetzung fachspezifischer Texte anzubieten.
Solche Kooperationen können in Form einer Bürogemeinschaft stattfinden oder werden bei Bedarf geführt.

Zur Grundausrüstung einer jeden Übersetzerin gehört das Wörterbuch.
Vor allem die einsprachigen Wörterbücher dienen hier als Synonymwörterbücher können für die Übersetzung umfangreicher Texte eingesetzt werden.

Doch auch Content-Management-Systeme und spezielle Übersetzungssoftwares helfen der Übersetzerin, ihre Texte ansprechend und vielseitig zu gestalten.

Gewissermaßen hat die Übersetzerin eine schriftstellerische Freiheit, denn wortwörtliche Übersetzungen sind nur selten gefragt.

Meist geht es darum, den Inhalt ansprechend wiederzugeben.

Anders sieht es natürlich bei juristischen Übersetzungen aus, diese dürfen kaum verändert werden.
Schließlich müssen hier Regelungen und Gesetze eingehalten werden, was sowohl im Original als auch in der Übersetzung des Textes gilt.

Wer beauftragt eine freiberuliche Übersetzerin?

Aufträge einer ÜbersetzerinDas Feld der möglichen Kunden für eine freiberufliche Übersetzerin ist breit gefächert.

Zum einen können das Unternehmen aus der Wirtschaft sein, die eine Übersetzung von Angeboten oder anderer Geschäftsunterlagen benötigen.

Wenn ein Unternehmen mit einem ausländischen Unternehmen kooperieren möchte, so muss der Schriftverkehr in die andere Sprache übertragen werden.

Dies ist Aufgabe des freiberuflichen oder angestellten Übersetzers, wobei sich nur noch wenige Unternehmen einen festen Übersetzer als Angestellten leisten.

Natürlich zählen auch verschiedene internationale Organisationen zu den Auftraggebern der Übersetzer.

Dazu kommen Gerichte und Behörden sowie andere öffentliche Einrichtungen, die auf die Mitarbeit von Übersetzern und Übersetzerinnen angewiesen sind. Doch auch Privatpersonen benötigen nicht selten die Hilfe einer Übersetzerin.

So müssen zum Beispiel Zeugnisse übersetzt werden, dies gehört dann zur Aufgaben von einem beeidigten Übersetzer.

Vielleicht möchte auch ein Wissenschaftler eine fremdsprachige Fachliteratur zugänglich gemacht bekommen und beauftragt dafür die Übersetzerin.

Selbst in der Werbebranche sind Übersetzer und Übersetzerinnen tätig, wenn internationale Kampagnen in diverse Sprachen übertragen werden müssen.