Der Werkvertrag für Freiberufler

Mit einem Werkvertrag wird eine bestimmte Lieferung erbracht.
Ein gegenständlich fassbares Arbeitsergebnis steht am Ende der Auftragsbearbeitung.

Der Freiberufler verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Vertrags dazu, ein fest definiertes Arbeitsergebnis zu liefern.

Das kann eine Literaturübersetzung sein, ein neues Computerprogramm oder das Logo für ein Unternehmen.
Das Werk muss zu einem festen Liefertermin fertiggestellt werden – wie das ermöglicht wird, ist Sache des Dienstleisters. 

Allgemeines zum Werkvertrag

© eccolo - Fotolia.com Werkvertrag mit FreiberuflerDienst- und Werkvertrag unterscheiden sich stark – die Unterschiede sind jedoch meist erst dann spürbar, wenn es zu Problemen in der Zusammenarbeit kommt.

Wird ein Dienstvertrag nicht erfüllt, zahlt dafür der Auftraggeber, bei einem Werkvertrag muss das Lektorat oder der freiberufliche Übersetzer seinen Kopf hinhalten.

Das vereinbarte Werk muss aber nicht selbst geschaffen werden, es ist auch möglich, einen Subunternehmer zu beauftragen.

Die Verantwortung für die Erfüllung des Vertrags liegt jedoch auch weiterhin bei dem Freiberufler, der den Vertrag unterzeichnet hat. 

Wird das vereinbarte Werk termingerecht abgeliefert, so wird das vereinbarte Honorar fällig.

Ob der Auftraggeber das Werk nutzt oder nicht, bleibt ihm überlassen.

Es muss jedoch von ihm abgenommen werden und es ist möglich, eine Nachbesserung zu vereinbaren.
Nur dann, wenn das Werk keine gravierenden Mängel aufweist, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. 


Ablehnung der Annahme

Möglich ist, dass der Auftraggeber das vereinbarte Werk ablehnt.

Dies kann der Fall sein, wenn markante Mängel zu sehen sind oder wenn das Werk nicht dem im Vertrag vereinbarten entspricht.

Der Übersetzer, Texter oder Grafiker muss die Chance auf Nachbesserung bekommen, so dass der Mangel behoben werden kann.

Es steht ihm zudem frei, ein gänzlich neues Werk zu liefern.

Die Nachbesserung muss innerhalb einer bestimmten Frist vorgenommen werden.

Ist diese Frist verstrichen, kann der Auftraggeber den Mangel auf Kosten des Freiberuflers beheben lassen, das Honorar kürzen oder vom gesamten Vertrag zurücktreten.

In einigen wenigen Fällen ist es sogar möglich, Schadenersatzforderungen zu stellen. 


Inhalte des Werkvertrags

Ein Werkvertrag muss das zu fertigende Werk genau in Art, Eigenschaften und Umfang beschreiben.

Dies ist für beide Seiten von Vorteil, denn wenn die Eigenschaften genau beschrieben sind, entsteht weniger leicht ein Streit.

Es wird festgelegt, wie viele verschiedene Logos, Grafiken oder Seiten ein Werk enthalten soll.

Für einen Texter bedeutet das, dass er eine ungefähre Wortzahl vorgegeben bekommt.

Ein Übersetzer darf einen Text ebenfalls nicht zu weit kürzen und ein Redakteur soll eine feste Seitenzahl mit Text und Fotos füllen. 

Des Weiteren werden Liefertermin und Lieferart festgelegt – wird die Arbeit als Datei oder Papierausdruck benötigt?

Nicht vergessen werden dürfen natürlich die Angaben zum Honorar und zu den Zahlungsbedingungen.

Zwischenabnahmetermine oder das Datum für eine Vorschusszahlung werden ebenfalls in den Vertrag aufgenommen.  




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