Der Dienstvertrag für Freiberufler

Ein Dienstvertrag wird typischerweise zwischen einem Freiberufler und einem Kunden geschlossen.

Er beinhaltet, dass kein gegenständliches Arbeitsergebnis erbracht wird, sondern der Freiberufler muss lediglich durch sein Wirken eine Leistung erbringen.

Hält beispielweise ein freiberuflicher Werbetexter in einem Seminar einen Vortrag, so erfüllt er eine Leistung aus einem Dienstvertrag. 


Allgemeines zum Dienstvertrag

© eccolo - Fotolia.com Dienstvertrag mit FreiberuflerMit Abschluss eines Dienstvertrags werden Leistungen vereinbart, eine Lieferung ist hier nicht vorgesehen.

Ein Dolmetscher geht einen Dienstvertrag ein, wenn er für eine Vortragsreise gebucht wird und jeweils an den Veranstaltungsorten für die Übersetzung zugegen sein muss.

Auch ein Redakteur, der bei einem Fernsehsender die Betreuung einer Sendung übernimmt, wird einen Dienstvertrag erhalten. 

Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Arbeits- und dem Dienstvertrag.

Letzterer kann in den Arbeitsvertrag übergehen, da es sich um eine Sonderform dieser Vertragsart handelt. 

Sobald die vereinbarte Dienstleistung erbracht worden ist, ist das Honorar zu zahlen.

Die Qualität der Arbeit oder das Ergebnis sind dabei nicht wichtig.

Damit einher geht, dass es keine Pflicht zur Nachbesserung gibt, denn es wird kein Erfolg geschuldet. 

Inhalte eines Dienstvertrags

Neben den Namen von Auftraggeber und Auftragnehmer müssen Dienstverträge die vereinbarte Leistung enthalten, die beispielsweise ein Lektorat, Korrektorat oder Werbelektorat erbringen muss.

Außerdem muss der Umfang der vereinbarten Leistung festgehalten werden.

Muss eine bestimmte Stundenzahl pro Woche erbracht werden?
Gibt es ein festes Zeitkontingent?
Wird die Arbeitsleistung anderweitig definiert?

In dem Zusammenhang muss auch der zeitliche Rahmen, in dem die Leistung erbracht werden soll, erwähnt werden.

Natürlich müssen auch die Angaben zum Honorar Erwähnung finden.

Werden Spesenabrechnungen gewährt oder wird auf das Honorar die Mehrwertsteuer aufgerechnet, wird auch das genannt.

Dabei wird auf die Zahlungsmodalitäten eingegangen sowie auf eventuelle Vor- und Nebenleistungen, die erbracht werden sollen.

Zuletzt wird auf die Möglichkeit der Kündigung und die entsprechenden Fristen des Vertrags hingewiesen sowie auf die Laufzeit des Dienstvertrags. 

Langfristige Dienstverträge

Für viele Projekte werden langfristige oder teilweise sogar unbefristete Dienstverträge geschlossen.

Hier liegt der Schluss nahe, dass der Dienstvertrag mit dem Arbeitsvertrag gleichzusetzen ist – doch dem ist nicht so.

Der Dienstvertrag, der für eine lange Zeit geschlossen wird, muss aber einige Punkte beinhalten, die für ihn typisch, für den Arbeitsvertrag nicht möglich sind.

So wird eine Grundpauschale vereinbart, die zusätzlich zum Honorar gezahlt wird.

Die Mindestpauschale wird mit dem Honorar verrechnet und garantiert feste Einnahmen auch bei Urlaub oder Krankheit. 

Teilweise verlangen Verlage oder Redaktionen, dass ihre Redakteure und Grafiker nicht für andere Medien tätig werden.

In dem Fall wird ein Konkurrenzausschluss vereinbart, der allerdings ausreichend vergütet werden muss.  




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