Überprüfen der Bildrechte durch Bildredakteur
Suche Sie jetzt hier nach einem BildredakteurBildrechte, Urheberrecht, Nutzungsrechte
Vor allem bei umfangreichen Veröffentlichungen ist es häufig so, dass juristische Schwachstellen auftauchen. Dennoch sollte auf jeden Fall versucht werden, diese zu umgehen, beziehungsweise zu verhindern. Dafür gibt es einen Fragenkatalog, der bei jeder Bildbeschaffung und dem Wunsch der Veröffentlichung durchgegangen werden sollte.
Es ist die Frage zu klären, wo das Bild veröffentlicht werden soll und ob Nutzungsrechte einzuholen sind. Falls Rechte Dritter bestehen, müssen diese beachtet werden. Besonders wichtig ist die Beachtung der Rechte der Veröffentlichung, wenn es sich um die Abbildung von Personen handelt.
Diese sind eventuell nicht damit einverstanden. Auch wenn Ausnahmeregelungen bestehen, kann es dennoch so sein, dass zum Beispiel Menschenrechte mit dem Bild verletzt werden. Dies gilt es zu beachten. Soll ein Shooting durchgeführt werden, müssen die Rechte dazu und die Erlaubnis des Eigentümers des Geländes eingeholt werden.
Eventuell entspricht das Bild nicht so ganz den Vorstellungen des Bildredakteurs oder der Redaktion und muss noch bearbeitet werden. Dann muss geklärt werden, ob davon die Rechte des Fotografen betroffen sein können.

Ein professioneller Bildredakteur kennt und beachtet die Bildrechte
Teilweise fordern die Inhaber der Bildrechte Bildnachweise. Eine Veröffentlichung, die nicht abgesichert ist, muss dennoch getragen werden. Wer ist für dieses Risiko zuständig? Diese Fragen können helfen, schon vor der Veröffentlichung mögliche Rechtsfragen zu klären.
Bei einer unerlaubten Veröffentlichung von Bildern kann es sein, dass Schadensersatz zu zahlen ist, dass derjenige, der die Bilder unerlaubt verwendet hat, seinen Gewinn abgeben muss, das Bildmaterial vernichtet oder dass er sich einfach bereit erklärt, so etwas zu unterlassen. Letzteres führt zu einer Abmahnung, die meist außergerichtlich ist. Die unerlaubte Bildnutzung ist für die Zukunft zu unterlassen, was schriftlich niedergelegt werden muss. Können sich die Beteiligten nicht einigen, kann die Sache bis vor das Gericht gehen.
Bildredakteure, die als Freie tätig sind, sollten in ihre Verträge eine Klausel aufnehmen, die ihn von der Haftung ausnimmt, falls ein Kunde Bilder ohne Rücksprache mit ihm weiter verwendet. Wichtig ist auch zu beachten, dass Bildagenturen häufig keine Auskünfte über die Gestaltung der Rechte geben, daher müssen diese unbedingt vor der Verwendung der Bilder geklärt werden.
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