Lektorat bzw. Lektor in Leverkusen

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Lektoren sind in Leverkusen in großer Zahl ansässig und finden hier zahlreiche Auftraggeber.

Auch wenn die Verlagslandschaft nicht so umfangreich ist, so sind dennoch einige Medien zu finden, die für Leverkusen von Bedeutung sind.

Die Lektoren übernehmen dabei aber meistens die Aufgaben von Redakteuren, die klassische Lektoratstätigkeit ist hier kaum noch gefordert. 

Was macht ein Lektorat in Leverkusen?

© Arno Bachert - Fotolia.com Lektorat in Leverkusen Ein Lektorat ist in Leverkusen unter anderem für die ansässigen Unternehmen tätig.

Wenn zum Beispiel ein Pharma- oder Chemiekonzern neue Heilmittel herausbringt, so müssen Packungsbeilagen Korrektur gelesen werden.

Für elektrische Geräte müssen Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen redigiert werden. Automobilzulieferer lassen Handbücher zu Sonderteilen verfassen.

All diese Dokumente müssen durch ein Lektorat korrigiert werden.

Denn wenn hier Fehler auftreten, kann das böse Folgen haben.

Diese fangen bei einem einfachen Bedienungsfehler an, gehen über Defekte an Maschinen und Geräten bis hin zum Personenschaden.

Das Lektorat soll eine mögliche Haftung des Unternehmens minimieren. 

Doch natürlich arbeitet ein Lektorat auch für Privatpersonen, wenn zum Beispiel ein Manuskript verfasst wurde, bei dem es sich um einen Roman handelt.

Dieser muss nicht nur sprachlich und inhaltlich korrigiert werden, sondern es geht auch darum, einen Verlag zu finden und mit diesem die Konditionen auszuhandeln. 

Ein Lektor kann aber auch beim Radio beschäftigt sein und übernimmt hier weniger die rechtschreibliche Kontrolle als vielmehr die Korrektur des Inhalts.

Werden Informationssendungen verfasst, so kann ein Lektor die Inhalte auf ihre historische Richtigkeit hin überprüfen. Dies wird aber in der Regel nur von großen Sendern so gehandhabt. 

Das Ausfallhonorar für Lektoren

Ein Lektor hat einen Anspruch auf Vergütung seiner Leistung für den vereinbarten Zeitraum.

Wenn er mit einem Kunden die Bearbeitung eines Projekts vereinbart hat, so beschäftigt sich der Lektor mit diesem und kann während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen bzw. diese nur eingeschränkt ausüben.

Folglich hat er einen Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

Im Vertrag mit dem Auftraggeber kann ein Ausfallhonorar vereinbart werden, wenn der Kunde zum Beispiel aus Gründen, die der Lektor nicht zu vertreten hat, den Auftrag zurückzieht.

Allerdings sind meist strenge Voraussetzungen für die Zahlung eines Ausfallhonorars zu erfüllen.

So muss der Lektor nachweisen können, dass er nur für dieses eine Projekt gearbeitet hat und sich dennoch um weitere Aufträge bemüht hat.

Tipp:
Lesen Sie mehr zum Thema Honoare in unserem Ratgeber für Medienschaffende.



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