Bonn: Freiberufler aus dem Medienbereich

Bonn als einstige Hauptstadt Deutschlands mag vielleicht den Status als Stadt des „Politiktourismus“ eingebüßt haben.

Dennoch hat Bonn als attraktives Reiseziel nichts verloren und immer noch reisen alljährlich viele Tausend Menschen hierher.
Ob für den Wochenend- oder Tagestourismus oder ob als Ausflugsziel – Bonn ist immer eine Reise wert.

Freiberufler werden daher in großer Zahl mit Aufträgen betraut, die sich rund um die Darstellung der Stadt als interessantes Reiseziel drehen.

Doch auch die Unternehmen aus Dienstleistung und produzierendem Gewerbe gehören zu den Kunden der Freiberufler. 

Die Wirtschaft in Bonn

© eugen_z - Fotolia.com BonnBonn ist zwar vielfältig, eindeutig jedoch von den Dienstleistungen geprägt.

Der produzierende Sektor macht lediglich noch knapp zehn Prozent aus, wenn man die Arbeitsplätze betrachtet.

Die meisten Arbeitsplätze sind im tertiären Sektor vorhanden und die Tendenz ist immer noch steigend.

Dabei sind die Dienstleistungen vor allem zukunftsorientiert.

So dominiert die Informationstechnologie, auch die Kommunikationstechnologie ist auf dem Vormarsch.

Der Mix aus Handel und Gewerbe ist vielseitig, was die Wirtschaft der Stadt so gesund bleiben lässt. 

Die ehemalige Bundeshauptstadt ist die einzige UNO-Stadt in Deutschland.

Außerdem gibt es mehr als 200 wissenschaftliche Einrichtungen und Organisationen hier, so die Universität Bonn oder die verschiedenen Fraunhofer- und Max-Planck-Institute.

Wirtschaft und Wissenschaft sind eng verzahnt, was natürlich für alle Beteiligten positiv ist.

Freiberufler profitieren davon ebenso, werden doch die Aufträge selbst interessanter und abwechslungsreicher.

Übersetzer, Texter, Werbelektoren, Korrektoren und Lektoren bieten in Bonn ihre Leistungen an und arbeiten für Kunden aus vielen verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen. 

Steuern für Freiberufler

Freiberufler sind natürlich steuerpflichtig.

Relevant sind für sie die Einkommens- und die Umsatzsteuer.

Auf diese können Freiberufler optieren, wenn sie ein Einkommen von mehr als 17.500 Euro im Jahr beziehen.

Darunter gelten sie als Kleinunternehmer und müssen sich nicht um Vor- und Mehrwertsteuer kümmern.

Allerdings können auch Kleinunternehmen die Umsatzsteuer berechnen bzw. abführen, was in vielen Fällen günstig ist.

Dies gilt immer dann, wenn der Freiberufler hohe Investitionen tätigen muss, bei denen es lohnend ist, die Umsatzsteuer selbst als Durchlaufposten sehen zu können. 

Die Einkommenssteuer wird auf die Gewinne erhoben, die im laufenden Jahr erzielt werden.

Von den Einnahmen werden zur Berechnung des Gewinns die Ausgaben abgezogen. Möglich ist auch eine pauschale Berechnung der Ausgaben, wobei Hauptberufler hier eine Pauschale von 30 Prozent, maximal von 2.455 Euro ansetzen können.

Was im Einzelfall günstiger ist, sollte eventuell mit dem Steuerberater errechnet werden.

Wer als Freiberufler kaum Ausgaben hat, ist mit der Pauschale in der Regel besser beraten.

Andernfalls würden die Einnahmen kaum gemindert, was natürlich zu einer höheren Steuerlast führt. 

In unserem Ratgeber haben wir einige Artikel zum Thema "Steuern für Medienschaffende" veröffentlicht.  



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