Beeidigter Übersetzer


Sprachkombination


Geografische Beschränkung bzw. Suche nach Namen

Name / Firmenname
Ort / Stadt
Bundesland
Land



Als beeidigter Übersetzer kann nicht jeder arbeiten, der zufällig zwei Sprachen besonders gut beherrscht oder sie gar als Muttersprache anwenden kann.

Ein Übersetzer, der als beeidigter Übersetzer tätig werden will, muss von einem Landgericht öffentlich bestellt werden.

Er überträgt dann zum Beispiel juristische Dokumente, die vor Gericht aufgenommen werden, notariell erstellte Texte und andere Papiere, die einen juristischen Hintergrund haben oder vor Gericht als zugelassen gelten sollen. 

Voraussetzungen für die Tätigkeit

© Vadim Velichko - Fotolia.com beeidigter ÜbersetzerIn der Regel wird von einem beeidigten Übersetzer verlangt, dass er mindestens zwei Sprachen auf gehobenem Niveau spricht.

Dies ist in den meisten Fällen nur möglich, wenn diese als Muttersprache gesprochen werden.

Zumindest eine Fremdsprache muss die Muttersprache sein.

Eine staatlich anerkannte Prüfung oder ein Hochschulabschluss zum Beispiel der Sprachwissenschaften oder einer Fremdsprache werden als weitere Voraussetzungen gesetzt.

Nun fehlt nur noch die öffentliche Bestellung durch das Landgericht.

Das kann auch nicht irgendein Landgericht sein, sondern muss das für den Tätigkeitsort zuständige Gericht vornehmen.

Erst dann darf der beeidigte Übersetzer als solcher arbeiten und Unterschrift und Siegel unter seine Übersetzungen setzen. Damit haben die Texte rechtlichen Bestand. 


Tätigkeitsgebiete der beeidigten Übersetzer. 

Ein beeidigter Übersetzer überträgt zum Beispiel Schreiben des Gerichts, die in einer anderen Sprache verfasst sein müssen.

Auch die Protokolle, die bei Gerichtsverhandlungen geführt werden, müssen teilweise in eine andere Sprache übertragen werden.

Das ist immer dann der Fall, wenn bei einem Verfahren Menschen anderer Sprachherkunft beteiligt sind. So werden Zeugenaussagen oder Expertenmeinungen in die Sprachen übersetzt, die die Beteiligten sprechen.

Damit werden gleiche Bedingungen für alle geschaffen, die sich dem Verfahren unterziehen müssen. 

Bei einer Firmengründung muss ein beeidigter Übersetzer die Firmendokumente in eine andere Sprache übersetzen, wenn sie rechtliche Gültigkeit haben sollen. 

Auszüge aus dem Familienregister oder andere standesamtliche Einträge sowie Dokumente, die im Rahmen der Erstellung von Visa für ausländische Mitbürger anfallen, werden durch einen beeidigten Übersetzer übertragen.

Für öffentliche Behörden übernimmt der beeidigte Übersetzer in der Regel auch die Beglaubigung von Dokumenten und Abschriften mit Siegel und Unterschrift. 


Marketingmaßnahmen für den beeidigten Übersetzer

Viele Gerichte und Behörden stellen ihre beeidigten Übersetzer fest an und machen es damit freiberuflichen Übersetzern schwer, auf diesem Gebiet tätig zu werden.

Sie müssen daher den Marketingmaßnahmen besondere Aufmerksamkeit schenken.

Flyer und Broschüren sowie eine eigene Internetseite sind die in Frage kommenden Maßnahmen, die für jeden zu realisieren und zu empfehlen sind.

Damit kann sich ein beeidigter Freiberufler bei möglichen Auftraggebern vorstellen. In dem Rahmen sollten unbedingt vorhandene Referenzen erwähnt werden. 

Wichtig zu wissen ist, dass beeidigte Übersetzer in Listen aufgenommen werde, die in Landgerichten zur Einsichtnahme ausliegen.

Wer sich also über die Rechtmäßigkeit des Übersetzers informieren will, hat hier ganz einfach die Möglichkeit dazu.

Außerdem unterliegen beeidigte Übersetzer der Schweigepflicht. Sie dürfen daher bei der Angabe ihrer Referenzen zwar Auftraggeber nennen, jedoch keine Details zu erledigten Aufträgen. 

Rechtliches für den beeidigten Übersetzer

Schon ein kleiner Fehler kann einen beeidigten Übersetzer nicht nur den Job kosten, sondern auch dafür sorgen, dass er lebenslang finanzielle Einbußen haben wird.

In erster Linie ist mit Vermögensschäden zu rechnen, wenn eine Übersetzung falsch vorgenommen wurde oder wenn eine Beglaubigung zu Unrecht erteilt wurde und damit Schäden für einen Dritten einhergegangen sind.

Der Freiberufler ist dafür voll haftbar und muss mit seinem gesamten Vermögen haften.

Damit dies nicht in den finanziellen Ruin führt, ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll.

Sie muss eine ausreichende Deckungshöhe aufweisen, denn für Differenzen zum Schadensbetrag müsste wieder der Übersetzer selbst aufkommen.

Auch eine Rechtsschutzversicherung ist als Ergänzung sinnvoll, wobei in erster Linie die Haftpflichtversicherung die Assekuranz ist, auf die kein beeidigter Übersetzer verzichten sollte. 

Unterschied zwischen Vereidigung, Beeidigung und Bestellung

Viele Übersetzer suchen nach Möglichkeiten, einen ganz bestimmten Fachbereich abzudecken.
So bietet sich unter anderem das Feld der Urkundenübersetzung an.

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Urkunden nur dann rechtskräftig bleiben, wenn sie durch einen vom Gericht bestellten Übersetzer in die andere Sprache übertragen werden.
Dann sind Übersetzer auch in der Lage, die vorliegenden Urkunden zu beglaubigen. 

Die Vereidigung eines Übersetzers

Mit der Vereidigung wird ein Übersetzer dazu ermächtigt, Dokumente zu beurkunden sowie bei Gericht und bei Behörden zu dolmetschen und zu übersetzen.

Der vereidigte Übersetzer ist damit in der Lage, Dokumente zu beglaubigen.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass diese Dokumente damit nicht automatisch zu einer öffentlichen Urkunde werden können.

Es gibt zudem Bundesländer, in denen Übersetzer keine Beglaubigung vornehmen dürfen, hier sind sie nur dazu ermächtigt, eine Bestätigung anzufertigen.
Damit wird aber dennoch die Echtheit der Urkunde bestätigt. 

Erklärung der Begriffe: Vereidigung, Bestellung und Beeidigung

In den deutschen Gesetzen erfolgt keine einheitliche Verwendung der drei Begriffe Vereidigung, Bestellung und Beeidigung.
Die Unterschiede in der jeweiligen Bezeichnung liegen in der jeweiligen Sprache der Bundesländer.

Dennoch gilt es zu beachten, dass es auch inhaltliche Unterschiede gibt, auch wenn die Begriffe teilweise synonym verwendet werden. 

Vor der Erklärung der einzelnen Begriffe sei noch kurz auf die Ermächtigung eingegangen.
Damit ist eine Person befugt, fremde Rechte im eigenen Namen geltend zu machen. Der Übersetzer bekommt dann den Titel „Ermächtigter Übersetzer“. 

Die Vereidigung:

Vereidigt werden können nur Personen. Dies wird zum Beispiel in Hamburg durchgeführt.
Nach der Vereidigung ist es den Übersetzern möglich, die typischen Aufgaben bei der Urkundenübersetzung zu übernehmen, ohne dass im Einzelfall eine erneute Vereidigung nötig ist. 

Die Beeidigung:

Die Beeidigung kann sich zum einen auf Personen, also auf freiberufliche Übersaetzer, zum anderen auf Gutachten oder Aussagen beziehen.
Für Übersetzer gibt es hierbei eine Eidesformel, die im Gerichtsverfassungsgesetz festgeschrieben ist.

Der Dolmetscher muss dabei einen Eid darauf leisten, dass er seine Arbeit treu und gewissenhaft verfolgen werde, das heißt, dass er eine Urkunde oder ein anderes Dokument richtig übertragen wird.

Wenn bereits eine Beeidigung oder Verteidigung stattgefunden hat, dann erfolgt im Einzelfall lediglich eine Berufung darauf, kein erneutes Verfahren. 

Die Bestellung:

Bestellt werden kann von Seiten einer Behörde zum Beispiel ein Sachverständiger. Gegebenenfalls wird ein Übersetzer oder Dolmetscher vor Gericht durch den Richter noch einmal vereidigt.



Kleiner Ratgeber für Freie

Ratgeber für Freie

Speziell für freie Medienschaffende haben wir einen kleinen Ratgeber erstellt, der Ihnen als Freiberufler praktische Tipps und Hinweise geben soll.