Rostock: Freiberufler aus dem Medienbereich

Rund 202.000 Menschen leben derzeit in Rostock, der größten Stadt des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Vor allem für den Fährverkehr sowie für den Güterumschlag ist Rostock überaus bedeutend.

Der Ostseehafen gilt aber auch als einer der wichtigsten deutschen Kreuzfahrthäfen.
Doch nicht nur wirtschaftlich gesehen, sondern auch kulturell ist Rostock die wichtigste Stadt im Land. 

© steschum - Fotolia.com Rostock

Wirtschaft und Freiberufler in Rostock

Rostock gilt als traditionelle Handels- und Industriestadt, wobei der größte Arbeitgeber hier die Universität ist.

Die maritime Wirtschaft spielt eine wichtige Rolle, auch wenn Schiffbau und Fischverarbeitung bei Weitem nicht mehr die Bedeutung haben, die sie einmal besaßen.

Hier ist es in erster Linie der Dienstleistungsbereich, der besonders hervorzuheben ist. Die verschiedenen Reedereien, wie Scandferries, Scandlines oder die Deutsche Seereederei sind von Bedeutung.

Allgemein ist der Dienstleistungssektor stetig im Aufwind begriffen und es siedeln sich verstärkt Unternehmen an, die im Bereich des Tourismus, der Kreativbranche oder des Onlinehandels tätig sind. 

Das umsatzstärkste Unternehmen von Mecklenburg-Vorpommern hat ebenfalls seinen Sitz in Rostock.
Es handelt sich dabei um Nordex, einen Hersteller für Windenergieanlagen. 

Bundesweit vermarktet die Rostocker Brauerei GmbH ihr Rostocker Pilsener und wurde dafür sogar im Jahr 2006 mit der Goldmedaille der DLG ausgezeichnet. 

An dieser Stelle sei auch die Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH erwähnt, die sich für eine Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes und für eine leichtere Unternehmensgründung engagiert. 

Freiberufler sind in Rostock in verschiedenen Bereichen tätig, so als Übersetzer, Lektor, Texter, Werbetexter, Redakteur oder Grafiker

Grenzen für Nebenberufler

Wer im Nebenerwerb als Freiberufler tätig sein möchte, sollte dabei gewisse Grenzen beachten.

So darf jemand, der ALG II bezieht, maximal 14,9 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten gilt seine Tätigkeit als berufliche Tätigkeit.

Wer sich in der Elternzeit befindet, darf maximal bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten wird unterstellt, dass die Familie zu kurz kommt und Kind oder Kinder nicht ausreichend betreut werden können.

Bei einem zu hohen Einkommen während des Bezugs von Elterngeld wird dieses gekürzt.
Das kann soweit der Fall sein, dass nur noch der Grundbetrag von 300 Euro gezahlt wird. 

Auch Studenten müssen mit einer Nebenberufstätigkeit aufpassen, wollen sie weiterhin über die kostenfreie Familienversicherung der Eltern abgesichert bleiben.

Dann dürfen wie maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr als 385 Euro im Monat verdienen.

Sie müssen ansonsten eine eigene Krankenversicherung abschließen und können hier den besonderen Tarif für Studenten in Anspruch nehmen.   



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