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Grundversicherung und Krankenzusatzversicherung
In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch, die Leistungen der Krankenversicherer sind für die gesamte Schweiz definiert.
Dazu kommen die freiwilligen Zusatzversicherungen, die abgeschlossen werden können und die erweiterte Leistungen ermöglichen.
Jeder Lektor ist in der Schweiz versicherungspflichtig, so, wie es überhaupt jeder Bürger hier ist.
Die Familienversicherung existiert hier nicht, ähnlich der deutschen privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied selbst versichert werden. Als Lektor besteht die Möglichkeit, zwischen allen Versicherungen zu wählen, diese muss lediglich im Kanton aktiv sein.
Die Versicherten übernehmen in den meisten Fällen die Kosten für Behandlungen und Medikamente erst einmal selbst, dann erst rechnen sie sie mit der Krankenkasse ab. Lediglich bei einer Behandlung im Spital wird häufig die direkte Abwicklung mit dem Versicherer vereinbart.
Auch in der Schweiz gibt es das Prämienmodell. Die Prämien können vom Anbieter frei festgelegt werden, wobei aber die Prämienregionen und die Altersgruppen der Mitglieder bedacht werden müssen. Es gibt verschiedene Versicherungsmodelle, mit denen ein Sparen bei der Versicherung leicht möglich ist.
Ein Beispiel ist das Hausarztmodell, welches auch in Deutschland längst Fuß gefasst hat.
In der Krankenversicherung der Schweiz sind zwei Größen durch den Versicherten steuerbar.
Das ist zum einen die Franchise, also der Festbetrag, zum anderen der Selbstbehalt. Für den Festbetrag müssen 300 Franken pro Jahr aufgebracht werden, das wird als ordentliche Franchise bezeichnet.
Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der Beitrag des Versicherten kann reduziert werden, wenn jemand freiwillig eine höhere Franchise einzahlt.
Der Selbstbehalt beträgt zehn Prozent des Rechnungsbetrages, allerdings müssen maximal 700 Franken im Jahr aufgebracht werden, für Kinder und Jugendliche liegt die Grenze bei 350 Franken.
Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung wird das persönliche Risikoprofil herangezogen.
Das erklärt auch, warum ältere Menschen und Frauen deutlich höhere Beiträge zahlen. In der Grundsicherung sind die Kosten für die Zahnbehandlung übrigens nicht mit enthalten, das heißt, jeder muss hierfür selbst aufkommen oder eine Zahnarztversicherung abschließen.
Die Zusatzversicherung ist mit den Leistungen der deutschen privaten Krankenzusatzversicherungen vergleichbar und ermöglicht zum Beispiel eine bessere Unterbringung und bevorzugte Behandlung durch den Chefarzt im Spital.
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