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Das Risikio der Berufsunfähigkeit ist vom Freiberufler abzusichern
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch in der Schweiz und hier ist sie ebenso eine Versicherung, die durchaus zum Abschluss angeraten wird.
Sie sichert in Form eines zusätzlichen Einkommens die finanzielle Situation des Freiberuflers, wenn dieser durch Unfall oder Krankheit nicht mehr berufsfähig ist.
Die Leistungen, die die Berufsunfähigkeitsversicherung hier erbringt, sind ähnlich denen, die auch in Deutschland erbracht werden.
Zuerst einmal muss aber eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen, die durch ein ärztliches Attest bestätigt werden muss.
Nur dann wird die volle vereinbarte Rente ausgezahlt. Bei Ablauf der Versicherungsdauer oder im Todesfall wird der angesammelte Bonus ausgezahlt.
Das hat den Vorteil, dass nicht nur der eigene Lebensstandard abgesichert ist, sondern auch die Familie davon profitiert.
Die Renten können dabei flexibel angepasst werden, wobei das Lohn- und Preisniveau ausschlaggebend ist. Bis zum Ende der Leistungsdauer können die Erhöhungen erfolgen, beziehungsweise auch bis zum Ablauf der Versicherung.
Tritt die Berufsunfähigkeit tatsächlich ein, erhält der Betreffende eine Leistung und ist ab da von der Zahlung der Prämien befreit. Gibt es einen anfälligen Bonus (in Deutschland sind das die Überschussbeteiligungen), so kann dieser zur Reduktion der Prämien eingesetzt werden.
Die Zahlungsdauer der Rente kann individuell festgelegt werden.
Insgesamt lässt sich also feststellen, dass die Situation in der Schweiz mit der in Deutschland durchaus vergleichbar ist.
Wer als Lektor in der Schweiz arbeitet, aber in Deutschland schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung als freiberufler abgeschlossen hat, kann diese unter bestimmten Umständen auch behalten und so verhindern, dass Prämien verloren gehen.
Im Grunde genommen stellt sich die Situation in der Schweiz also nicht viel anders dar, als in Deutschland.
Der Punkt, dass eine Todesfallsumme vereinbart werden kann, ist bei den deutschen Versicheren aber in der Regel nicht inbegriffen.
Auch reicht es bei den meisten Schweizer Versicherungsunternehmen, den Hausarzt oder einen Arzt der eigenen Wahl aufzusuchen, damit die Berufsunfähigkeit bestätigt wird.
In Deutschland hingegen muss der Arzt von der Versicherung anerkannt sein oder ein besonderer Spezialist auf dem betreffenden Gebiet.
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