Lektorat bzw. Lektor in Potsdam
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Kompetenzliste freier Lektoren in Potsdam:
Potsdam bietet aufgrund der wirtschaftlichen Struktur, der hier ansässigen Medien und Verlage sowie der Filmwirtschaft (Filmpark Babelsberg) für ein Lektorat eine ausgezeichnete Möglichkeiten, hier erfolgreich tätig zu werden und sich sogar auf einen bestimmten Fachbereich zu spezialisieren.
Tätigkeit des freien Lektors in Potsdam

Während die einen im Bereich der Wirtschaft arbeiten und für kleine und mittlere Unternehmen – oder auch große Konzerne – Lektoratstätigkeiten übernehmen, haben sich die anderen auf die Betreuung von Autoren gegeben.
In dem Fall übernehmen die Lektoren die Verhandlungen mit Verlagen und Agenturen, sie vertreten dabei die Interessen ihres Auftraggebers und nehmen dennoch eine Art Vermittlerposition ein.
Einige Lektorate haben sich aber auch gänzlich auf die Filmwirtschaft gegeben.
So werden zum Beispiel Drehbücher geschrieben, die auf eine inhaltliche Stimmigkeit hin überprüft werden müssen.
Wieder andere Lektoren arbeiten im wissenschaftlichen Bereich und übernehmen die Korrektur von studentischen Abschlussarbeiten, von Promotionen, Habilitationen oder wissenschaftlichen Fachbeiträgen.
Anmeldung der Freiberuflichkeit
Wer als Freiberufler tätig werden möchte, muss seine Arbeit gegenüber dem Finanzamt anmelden.Dazu wird ein Formular ausgefüllt, welches direkt beim zuständigen Finanzamt abgeholt werden kann oder welches teilweise bereist im Internet zum Download zur Verfügung steht.
Eingetragen werden muss hier neben den persönlichen Daten die Art der Tätigkeit sowie deren Umfang. Aus der wöchentlich geplanten Stundenzahl ergibt sich, ob die Arbeit haupt- oder nebenberuflich durchgeführt werden soll.
Zudem muss Auskunft über eine vorliegende Qualifikation gegeben werden. Quereinsteiger sollten hier mit Praktika, besonderen Erfahrungen oder Talenten aufwarten können.
Das Finanzamt erkennt in der Regel kaum eine Freiberuflichkeit an, wenn für diese keinerlei Qualifikation oder Eignung vorliegt.
Nach der Anmeldung versendet das Finanzamt die jeweilige Steuernummer, die explizit für die freiberufliche Tätigkeit verwendet wird.
Sie wird neben der eigentlichen Steuernummer, die bis dahin bereits zum Beispiel für Steuererklärungen verwendet wurde, vergeben.
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