Übersetzer, auch beeidigt in Lübeck

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Noch gibt es keine Übersetzer in Lübeck, tragen Sie sich jetzt ein!

In Lübeck gibt es insgesamt 22 Gerichte, eines davon ist das Amtsgericht.

Dieses ist dazu ermächtigt, einen Übersetzer zu einem beeidigten Übersetzer zu berufen.

Ohne die Beeidigung darf ein Übersetzer nicht Unterschrift und Siegel unter ein Dokument setzen, welchem die richtige Übersetzung bescheinigt werden soll.

Warum einen beeidigten Übersetzer beauftragen?

© g-konzepte.de - Fotolia.com Übersetzer - auch beeidigt in LübeckSicherlich ist in vielen Fällen die Beauftragung eines normalen Übersetzers völlig genügend.

Er wird die Übertragung des Schriftstücks in die gewünschte Sprache vornehmen und diese Übersetzung kann weiter verwendet werden.

Wenn diese jedoch juristischen Bestand haben soll, so kommt niemand um die Beauftragung eines beeidigten Übersetzers herum.

Er setzt seine Unterschrift und sein Siegel unter das Dokument.

Diesem wird damit bescheinigt, eine komplett richtige Übersetzung des Originals zu sein und keine Fehler zu enthalten.

Geht es zum Beispiel um die Übersetzung von Zeugnissen, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsbescheinigungen und ähnlichen Dokumenten, so muss immer sichergestellt werden, dass diese in der Übersetzung völlig dem Original gleichen.

Möglich wird das erst durch die Anerkennung durch einen beeidigten Übersetzer.

Solche übernehmen übrigens auch die Übertragung von gerichtlichen Dokumenten, so unter anderem von Protokollen, die während einer Gerichtsverhandlung verfasst werden und beiden beteiligten Parteien zugänglich gemacht werden müssen.

Immer muss auch die Partei ein Protokoll zu lesen bekommen, welche nicht der deutschen Sprache mächtig ist. 

Allgemein genießen beeidigte Übersetzer einen besseren Stand als normale Übersetzer, ihnen wird automatisch durch die meisten Menschen ein höheres Wissen und eine bessere Qualifizierung unterstellt. 

Der Übersetzer als Korrektor?

Sicherlich kann auch ein Übersetzer als Korrektor tätig werden.

Er wird sogar nicht selten damit beauftragt, einen Text einer Korrektur zu unterziehen, nachdem selbiger aus dem Original übertragen wurde.

Vielleicht hat auch ein Student oder ein Wissenschaftler eine Forschungsarbeit in englischer Sprache verfasst und muss diese nun korrigieren lassen, weil er eben kein Muttersprachler ist.

Dann ist der Übersetzer die richtige Anlaufstelle.

Natürlich kann auch ein Fremdsprachenlektorat in Frage kommen, wird vielleicht sogar erste Wahl sein.

Dennoch sei an dieser Stelle auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Übersetzer durchaus als Korrektor tätig sein kann.