Wer es verpasst hat, in 2010 einen Vertrag für die Rürup-Rente als Freiberufler abzuschließen, kann dennoch von den Sparmöglichkeiten profitieren.
Erst einmal eines vorweg:
Die Rürup-Rente eignet sich nicht für jeden, wer aber ansonsten nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann von der Rürup-Rente profitieren. Damit lässt sich das eigene Einkommen deutlich mindern, was wiederum bedeutet, dass weniger Steuern zu zahlen sind. Der Gewinn wird dadurch kaum beeinflusst.
Ab 2010 gilt, dass die Beiträge für die Rürup-Rente abgesetzt werden können, wenn das Produkt durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert wurde und somit als Altersvorsorgevertrag anerkannt ist.
Der Anbieter des Vertrags muss den Antrag auf Zertifizierung aber bis Ende des Jahres 2010 gestellt haben. Nur dann kann der Antrag auf Sonderausgabenabzug von Erfolg gekrönt sein.
Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für die freiberufliche Lektoren, Arbeitnehmer profitieren weniger davon.
Wichtig zu wissen ist, dass die Rürup-Rente erst nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt werden darf.
Verstirbt der Versicherte davor, so erben die Hinterbliebenen nur, wenn eine entsprechende Regelung im Vertrag vorgesehen war. Denn ansonsten gehen die eingezahlten Beträge in den Besitz der Versicherungsgesellschaft über. Eine solche Regelung ist jedoch mit höheren Beiträgen verbunden. Wie hoch das Risiko ist, dass dieser Fall eintreten könnte, muss jeder selbst einschätzen und auch wissen, ob er den Fall absichern möchte oder nicht.
Die spätere Rente muss versteuert werden.
Wer sie bis 2015 in Anspruch nimmt, muss nur rund 70 Prozent der Beträge versteuern, ab 2040 wird der volle Betrag zur Besteuerung fällig
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