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Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben

Samstag, 19. März 2011 von admin

Die scharfe Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben des Freiberuflers und deren mögliche Abzugsfähigkeit von der Steuer ist zwar immer noch vorhanden, allerdings gelten nach neuesten Regelungen andere Vorgaben.

So muss klar und deutlich erkennbar sein, welche Ausgaben beruflicher und welche privater Natur sind, dann können die beruflichen Ausgaben auch von der Steuer abgezogen werden.

Früher wurde der Steuerabzug generell verweigert, wenn sich eine Mischung aus beiden Kostenarten auftat.

Die Finanzämter haben dazu ein spezielles Prüfschema entwickelt. Zuerst werden bei der Überprüfung der Ausgaben alle die Kosten abgegrenzt, deren Zuordnung zu privaten oder beruflich bedingten Gründen leicht durchzuführen ist. Ist der Grund der Ausgabe zu weniger als 10 Prozent privater Natur, so dürfen die Kosten in vollem Umfang den Betriebsausgaben zugeordnet werden. Auch eine Zuordnung zu den Werbungskosten ist dabei möglich. Das heißt aber auch, dass die Kosten, die von untergeordneter beruflicher Bedeutung sind – also ebenfalls wieder unter 10 Prozent der Summe ausmachen – ebenfalls wegfallen und nicht abzugsfähig sind.

Beachtet werden müssen dabei aber die Abzugsbeschränkungen, die ohnehin anfallen. Das sind für Geschenke beispielsweise 35 Euro, für die Bewirtung von Geschäftspartner dürfen maximal 70 Prozent der Kosten angesetzt werden, die als angemessen gelten.
Wer also als Freiberufler meint, seinen Geschäftsfreund in das teuerste Restaurant der Stadt ausführen zu müssen, muss damit rechnen, dass die Ausgaben in geringerem Maße abgesetzt werden können.

Im zweiten Schritt der Überprüfung einer möglichen Abzugsfähigkeit werden die Ausgaben betrachtet, die nicht eindeutig zuordenbar sind. H
ier werden verschiedene Kriterien angesetzt, wie die Zeit-, Flächen- oder Mengenanteile.

Für sämtliche Angaben, die sich steuermindernd auswirken sollen, muss der steuerpflichtige Freiberufler den Nachweis erbringen

Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen

Dienstag, 11. Januar 2011 von admin


Überall ist von den Zusatzbeiträgen zu lesen. Doch was hat es genau damit auf sich?

Es soll bewirkt werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich weniger tief ins Minus wirtschaften. Die zusätzlichen Beiträge fallen dann an, egal, wie viel Sie als Lektor verdienen. Lediglich, wenn der Beitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten würde, springt der Staat ein.
Damit ist jedoch für das Jahr 2011 noch nicht zu rechnen, denn ein solch hoher Zusatzbeitrag wird aller Voraussicht nach von keiner Kasse erhoben.

Neben der Finanzspritze für die Kassen durch die zusätzlichen Beiträge fällt eine andere Unterstützungsmöglichkeit für sie weitaus schwerer ins Gewicht, denn diese trifft jeden gesetzlich Versicherten: die Erhöhung der Beiträge. Diese steigen von 14,9 auf 15,5 Prozent und somit sinkt natürlich der Gewinn.


Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll?

Wer denkt, er könne dieser Erhöhung aus dem Weg gehen und in die private Krankenversicherung wechseln, hat zwar eine gute Idee, indes ist diese nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Denn erstens steigen auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge in diesem Jahr, wenn auch moderater, als in den vergangenen Jahren.
Außerdem ist die private Versicherung für jeden nicht auf Dauer geeignet und wer das erst nach dem Wechsel feststellt, kann kaum noch in die gesetzliche Versicherung zurückkehren.

Allerdings wurde die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung gekürzt, so dass jetzt schneller in diese gewechselt werden kann. Wer nun den Wechsel in Erwägung zieht, kann diesen schon nach einem Jahr vollführen und muss nicht mehr drei Jahre lang warten.
Wer 2010 schon ausreichend Geld verdient hat, damit die private Versicherung ihn überhaupt aufnehmen würde, der kann dieses Jahr anrechnen lassen.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Sonntag, 12. Dezember 2010 von admin

Für den Freiberufler, der am Anfang seiner freiberuflichen Tätigkeit steht, stellt sich die Frage nach der richtigen Krankenversicherung.

Dabei gibt es natürlich kein Richtig oder Falsch, aber die Entscheidung des Einen kann für einen anderen gänzlich unpassend sein.
Die Qual der Wahl steht zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung.



Es gibt einige Punkte zu beachten, ehe die Entscheidung für oder gegen die jeweilige Variante getroffen wird:

- Die privaten Krankenversicherungen werben immer mit günstigen Beiträgen. Allerdings beziehen sich deren Beispielrechnungen in der Regel auf junge Menschen. Die Beiträge steigen allerdings rapide an, je älter der Antragsteller ist. Der 56jährige Freiberufler zahlt daher unter Umständen das Dreifache von dem, was der 25jährige Beitragszahler übernimmt.
- Lektorinnen sollten beachten, dass in der privaten Krankenversicherung die Beiträge für Frauen teilweise um deutlich mehr als die Hälfte höher liegen, als die für Männer.
- Die Familienversicherung ist für privat Versicherte nicht möglich. Der Ehepartner muss genauso wie die Kinder einen eigenen Beitrag entrichten, es gibt dabei auch keine Ermäßigungen, nur, weil es schon ein zahlendes Mitglied gibt. Wer Kranken- oder Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen möchte, muss dafür extra Beiträge zahlen.
- Die Beiträge fallen immer an, also auch dann, wenn das Einkommen sinkt, weil beispielsweise im Lektorat keine Aufträge mehr vorhanden sind. Wer ein Jahr Pause einlegen möchte, muss ebenfalls weiter seine Beiträge zahlen.
- Ältere Menschen müssen häufig damit rechnen, dass die Beiträge rapide angehoben werden, weil neue Leistungspakete eingesetzt werden.
- Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben.

Natürlich hat die private Krankenversicherung für Freiberufler nicht nur Nachteile, auch wenn die Liste eben den Anschein erwecken könnte.

Dem gegenüber steht die bessere Behandlung und die Freiheit bei der Arztwahl. Über die verschiedenen Tarife kann fast jeder Versicherungswunsch abgedeckt werden.

Die Entscheidung will nur eben gut überlegt sein, denn der Schritt kann unter Umständen nie mehr rückgängig gemacht werden. Überlegt werden sollte auch, ob die momentane Ersparnis bei den Beiträgen wirklich in dem Maße ausreichend ist, um eventuelle Kosten später zu decken und nicht mehr vom Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkassen profitieren zu können.

 

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