Lektorat.de-Blog

Auftragsabwicklung des Freiberuflers

Mittwoch, 05. Oktober 2011 von admin

Viele Lektoren, Texter und Übersetzer, die auch schon sehr lange in ihrem Beruf tätig sind, können ein Lied davon singen:
Ihre Arbeit ist immer neu, kaum ein Auftrag ähnelt dem anderen. Daher ist es auch kaum möglich, einen festen Leitfaden zu geben, an dem sich jeder festhalten kann und der den Lektor in die Lage versetzt, seine Aufträge entsprechend immer gleich abzuwickeln. Viele Kunden haben zusätzliche Wünsche, die beachtet werden wollen oder wünschen mehr Absprachen.

Vor allem die Rahmenbedingungen müssen stets vor Beginn der Arbeit an einem Auftrag geklärt werden. Das ermöglicht die effektive Bearbeitung des Auftrages und spart unnötigen Ärger mit dem Kunden, der sich vielleicht eine etwas andere Bearbeitung vorgestellt hätte.
Viele Kunden wissen selbst nicht genau, was sie eigentlich vom Lektor, Texter oder Übersetzer erwarten und sind dennoch am Ende nicht zufrieden. Damit das nicht passiert, muss eine Reihe von Punkten geklärt werden. Für den Freiberufler ist es stets wichtig bereits im Vorab zu wissen, wie hoch der erforderliche Arbeits- und Zeitaufwand sein wird.

Klärung aller offenen Fragen vor Auftragsannahme

Zusammenfassend kann man also sagen, dass nach der Annahme des Auftrages erst einmal die Klärung aller offenen Fragen steht. Diese betreffen die Art der Bearbeitung des Textes, den zeitlichen Rahmen, den der Kunde dem Freiberufler gewährt und mögliche Absprachen, die im Laufe der Bearbeitung anfallen.

Terminklärungen sind ungemein wichtig, denn es ist sehr ärgerlich, wenn keinerlei Absprachen getroffen wurden und am Ende eine ganz andere Bearbeitung als vom Kunden gewünscht vorgenommen wurde.

Die Honorarverhandlungen und die Absprachen zu den Zahlungsterminen und –konditionen gehören ebenfalls dazu. Nach der eigentlichen Bearbeitung des Auftrages erfolgt die Abgabe an den Kunden und die Einarbeitung möglicher Änderungen seinerseits. Annahme der Arbeit und Bezahlung des Freiberuflers komplettieren den gesamten Auftragsablauf

Die Bank sagt leider “Nein”

Sonntag, 02. Oktober 2011 von admin

Wer ein Lektorat aufbauen möchte oder bereits als freiberuflicher Lektor tätig ist, muss vielleicht noch die eine oder andere Investition tätigen.

Das Büro muss eventuell komplett eingerichtet werden oder ein neuer Firmenwagen ist vonnöten. Wenn nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung steht, muss über eine Fremdfinanzierung über die Bank nachgedacht werden.
Doch vor dem Erhalt des Geldes und der Bewilligung des Antrags steht das Bankgespräch mit einem Berater an. Es muss nicht zwingend die Hausbank sein, bei der um einen Kredit gebeten wird.

Es lohnt sich auf jeden Fall, auch andere Banken um ein Angebot zu bitten, wobei bemerkt werden muss, dass es nicht immer die Zinssätze sind, die für eine Verteuerung ausschlagend sind.

Doch was tun, wenn die Bank den Kreditantrag ablehnt?

Zuerst einmal sollte versucht werden, nach den Gründen zu forschen.
Nur leider sagen viele Banken nicht zwingend die Wahrheit, wenn sie um Auskunft gebeten werden, aus falsch verstandener Höflichkeit wird dann eine andere, weniger persönlich klingende Auskunft gegeben.
Hier kann es hilfreich sein, einen Berater hinzuzuziehen, der sich um die Erforschung der Gründe kümmert. Einem Dritten wird häufig ehrlicher Auskunft gegeben.

Nun kann es auch sein, dass die Bank nicht gänzlich ablehnt, sondern einen Alternativvorschlag unterbreitet.
Oft reichen die Sicherheiten nicht aus, um den Kredit wie gewünscht zu realisieren.
Bei einer Alternative wird häufig ein geringerer Kreditbetrag angeboten. Dann muss geklärt werden, ob sich auch mit dieser Summe das Vorhaben umsetzen lässt oder ob es lieber noch einige Zeit auf Eis gelegt wird. In der Zeit kann dann das Eigenkapital aufgestockt werden. Eventuell lassen sich auch weitere Sicherheiten finden, die für den Kredit relevant sein können.

Inhalte eines Briefings

Samstag, 13. August 2011 von admin



Ein Briefing muss innerhalb einer Agentur immer im gleichen Format verfasst werden, mit bestimmten Inhalten und Anforderungen, die es zu erfüllen hat.

Nur so werden Diskussionen aller Beteiligter vermieden.

Es gibt insgesamt vier Grundelemente, die ein Briefing aufweisen muss.

Zuerst sei hier einmal die Beschreibung des Hintergrundes der Aufgabe genannt.
Diese Aufgabenbeschreibung muss für den Werbetexter alle nötigen Informationen bereitstellen, die Rolle der Werbung verdeutlichen und ausdrücken, was erreicht werden soll. Der Hintergrund muss aber stets anschaulich formuliert werden, das Ziel, das es zu erreichen gilt, genau definiert werden.

Als zweites Grundelement können die Erkenntnisse über die jeweilige Zielgruppe genannt werden.
Im Briefing darf nur noch die Zielgruppe bezeichnet werden, um die es tatsächlich gehen soll, Haupt- und Nebenzielgruppen werden außer Acht gelassen. Nur noch erstere ist relevant. Dabei muss das Bild der Zielgruppe möglichst konkret genannt werden, es dürfen keine schwammigen Umschreibungen genutzt werden. Auch wenn häufig demographische oder statistische Werte angesetzt werden, so sind diese nicht aussagekräftig genug und müssen genauer definiert werden.

Das dritte Grundelement, aus dem ein gutes Briefing besteht, ist die Nennung der eigentlichen Werbebotschaft und die der Argumente, die die Botschaft stützen sollen.
Die besten Botschaften sind übrigens einfache, nicht zu weitschweifig formulierte Botschaften. Die verwendeten Aussagen sollten dabei ein gutes Bild darstellen und helfen, viele Assoziationen damit zu verknüpfen.

Grundelement Nummer vier ist die verwendete Tonalität des Briefings.
Gemeint sind damit Stil und Aussage der Botschaft, mit der diese kommuniziert. Es sollte stets konkret über die nötigen Anforderungen gesprochen werden, nicht über die gesamte Welt, die die Marke ausmacht.
Das Briefing muss also die Richtung weisen, in der zu arbeiten ist und die Kunst im Verfassen einer Briefings liegt darin, unwichtige Details wegzulassen. Wie in der Werbung auch muss sich schon das Briefing auf das Wesentliche konzentrieren.

Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkundenübersetzung

Mittwoch, 03. August 2011 von admin

Geht es um Urkunden, so kann eigentlich immer nur eine vollständige Übersetzung auch eine richtige Übersetzung sein.

Auslassungen in der Übersetzung, die im Original nicht vorgesehen sind, können im schlimmsten Falle einen Rechtsstreit nach sich ziehen.

Die Beglaubigungsformel, die die Richtigkeit und die Vollständigkeit der übersetzten Urkunde bestätigen soll, darf auch nur gesetzt werden, wenn sicher ist, dass es sich um eine Urkunde handelt, die tatsächlich diese Anforderungen erfüllt.

Auszugsweise Übersetzungen dürfen also nur dann vorgenommen werden, wenn der beinhaltete Sachverhalt immer noch deutlich wird und wenn Missverständnisse und falsche Interpretationen des Textes nicht möglich sind. Die Stellen, an denen Auszüge vorgenommen wurden, müssen in der Übersetzung gekennzeichnet werden, um also solche anerkannt zu sein.

Dennoch wird es oftmals für einen beeidigten Übersetzer schwer sein, die Reaktion oder die Interpretationsmöglichkeiten der Betrachter abzuschätzen, daher sind auszugsweise Übersetzungen möglichst zu vermeiden.
Es ist auch angebracht, die ausgelassenen Stellen im Original zu markieren, was aber auf eine Art und Weise geschehen muss, die dem Original nicht auf Dauer schadet und die ohne Probleme wieder entfernt werden kann.
Die Beglaubigungsformel kommt für Übersetzungen, die Textteile ausgelassen haben, nur dann in Frage, wenn damit nicht die Vollständigkeit bestätigt wird. Solche, eigentlich unvollständigen, Übersetzungen werden auch als Kurzversionen bezeichnet.

In der Beglaubigungsformel einer Übersetzung ist immer die Richtigkeit derselben bestätigt, was insofern nicht ganz einfach ist, weil immer die absolute Richtigkeit der Urkunde suggeriert wird. So kann es sein, dass Urkunden nicht immer wortwörtlich übersetzt werden können, sondern sinngemäß, um Irritationen vorzubeugen.

So müssen die Urkundenübersetzer auch Bezeichnungen von Behörden aus dem Original in der Übersetzung erhalten bleiben. Die Übersetzung sollte dann eher in Klammern in der neuen Fassung erscheinen, sozusagen als Versuch einer Erklärung. Es spielt dabei aber keine Rolle, ob originale oder übersetzte Version in den Klammern eingefasst werden.

Die Vorschrift der Richtigkeit kann in der Praxis immer nur annähernd eingehalten werden, denn es kann stets nur versucht werden, so wenige Missverständnisse wie möglich aufkommen zu lassen. Wie bereits erwähnt, ist in vielen Fällen eine wörtliche Übersetzung einer Urkunde der Garant für Fehlinterpretationen.

Vergleich von Online-Rechnungssoftware

Freitag, 29. Juli 2011 von admin

Es gibt verschiedene Anbieter für die Online-Rechnungssoftware.

So scheinen diese zwar auf den ersten Blick alle ähnlich zu sein, es gibt aber deutliche Unterschiede.

Wir haben für Sie einen Vergleich von Online-Rechnungssoftware durchgeführt.



Nicht alle Anbieter haben ihre Software so gestaltet, dass sie wirklich als benutzerfreundlich bezeichnet werden kann.
Bei einigen fehlen wichtige Tools, die die gesamte Handhabung deutlich erleichtern würden. Zudem eignen sich einige Anbieter speziell für bestimmte Gruppen von Freiberuflern oder Selbstständigen, für andere scheinen sie wiederum kaum geeignet zu sein.

Einige Online-Rechnungsprogramme bieten die Möglichkeit der Projektverwaltung.
Das heißt, dass hier verschiedene Projekte angelegt werden können. Diesen werden die entsprechenden Bearbeiter zugeordnet und es kann direkt die Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgen.
Die Zeit wird sogar minutengenau aufgenommen. So weiß jeder zu jedem Zeitpunkt, wann welche Leistung erbracht wurde und welcher Zeitaufwand dabei umgesetzt werden musste.

Sehr hilfreich sind die Funktionen für Abrechnungen, die immer wiederkehren. Sie können automatisch zu einem festen Zeitintervall verschickt werden, ohne dass der Sache unnötig Aufmerksamkeit zuteil gekommen werden muss.

In der Regel können verschiedene Konten angelegt werden, die mit den wichtigsten Informationen versehen sind. Ein Kunde kann also in den Online Tools auftauchen, mit allen seinen Daten und mit den Modalitäten zur Zahlung. Mit Hilfe des Online Rechnungsprogrammes lassen sich diese Daten schnell überwachen und einsehen.

Teilweise können To Do Listen angelegt werden, wobei dies bei manchen Anbietern auch als Teil des Projektmanagements gesehen wird.
Je nach Anbieter ist darüber hinaus die Umsatzsteuervoranmeldung mittels der nötigen Formulare über die Online Tools möglich, allerdings ist das nicht immer der Fall, einige Anbieter verzichten auf dieses besondere Tool.

Mikrokredit für Lektoren

Mittwoch, 20. April 2011 von admin

Wer sich als Lektor freiberuflich niederlassen will, hat sicherlich zu Beginn der Tätigkeit eine Menge Ausgaben, denen aber nur geringe Einnahmen gegenüber stehen.

Logisch, schließlich müssen die Honorare erst zu fließen beginnen. Dafür ist ein gewisses Maß an Eigenwerbung nötig, wenn nicht gerade schon die ausreichenden Kontakte vorhanden sind.
Diese Eigenwerbung will aber ebenso bezahlt werden, wie die nötige Geschäfts- und Büroausstattung, wie die Versicherungen und andere Verbindlichkeiten.

Was also tun?
Eine Lösung kann hier der so genannte Mikrokredit sein.
Dieser wird von speziellen Finanzierungsinstituten, von der EU sowie von der KfW Mittelstandsbank vergeben.

Die Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter, grob zusammengefasst lässt sich aber sagen, dass diese Art von Kredit bei jedem Anbieter durchaus als attraktiv zu bezeichnen ist.

Der Grund dafür ist der, dass hier nicht nach den üblichen Sicherheiten gefragt wird, es spielt also keine Rolle, ob Sie im letzten Jahr über ein regelmäßiges Einkommen in bestimmter Höhe verfügen konnten, wie das bei einem normalen Kredit für einen Freiberufler oder Selbstständigen nachgefragt wird.
Auch die Schufa wird nicht hinzugezogen, wenn die Bonität des Antragstellers beurteilt werden soll.

Der Mikrokredit hat einen höheren Zinssatz

Einen Nachteil hat der Mikrokredit aber auch für einen Freiberufler:
den Zinssatz. Dieser liegt zurzeit bei mehr als acht Prozent, was im Vergleich zu einem üblichen gewerblichen Kredit recht hoch erscheint. Dem gegenüber stehen aber die zahlreichen Vorteile.
Sie können mit dem Geld im Prinzip machen, was Sie wollen: Rechnungen bezahlen, das Gehalt für den ersten Mitarbeiter begleichen oder auch die nötigen Anschaffungen tätigen. Sie müssen über die Verwendung des Geldes keine Rechenschaft ablegen.

Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben

Samstag, 19. März 2011 von admin

Die scharfe Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben des Freiberuflers und deren mögliche Abzugsfähigkeit von der Steuer ist zwar immer noch vorhanden, allerdings gelten nach neuesten Regelungen andere Vorgaben.

So muss klar und deutlich erkennbar sein, welche Ausgaben beruflicher und welche privater Natur sind, dann können die beruflichen Ausgaben auch von der Steuer abgezogen werden.

Früher wurde der Steuerabzug generell verweigert, wenn sich eine Mischung aus beiden Kostenarten auftat.

Die Finanzämter haben dazu ein spezielles Prüfschema entwickelt. Zuerst werden bei der Überprüfung der Ausgaben alle die Kosten abgegrenzt, deren Zuordnung zu privaten oder beruflich bedingten Gründen leicht durchzuführen ist. Ist der Grund der Ausgabe zu weniger als 10 Prozent privater Natur, so dürfen die Kosten in vollem Umfang den Betriebsausgaben zugeordnet werden. Auch eine Zuordnung zu den Werbungskosten ist dabei möglich. Das heißt aber auch, dass die Kosten, die von untergeordneter beruflicher Bedeutung sind – also ebenfalls wieder unter 10 Prozent der Summe ausmachen – ebenfalls wegfallen und nicht abzugsfähig sind.

Beachtet werden müssen dabei aber die Abzugsbeschränkungen, die ohnehin anfallen. Das sind für Geschenke beispielsweise 35 Euro, für die Bewirtung von Geschäftspartner dürfen maximal 70 Prozent der Kosten angesetzt werden, die als angemessen gelten.
Wer also als Freiberufler meint, seinen Geschäftsfreund in das teuerste Restaurant der Stadt ausführen zu müssen, muss damit rechnen, dass die Ausgaben in geringerem Maße abgesetzt werden können.

Im zweiten Schritt der Überprüfung einer möglichen Abzugsfähigkeit werden die Ausgaben betrachtet, die nicht eindeutig zuordenbar sind. H
ier werden verschiedene Kriterien angesetzt, wie die Zeit-, Flächen- oder Mengenanteile.

Für sämtliche Angaben, die sich steuermindernd auswirken sollen, muss der steuerpflichtige Freiberufler den Nachweis erbringen

Rürup-Rente zur Altesvorsorge

Dienstag, 08. März 2011 von admin

Wer es verpasst hat, in 2010 einen Vertrag für die Rürup-Rente als Freiberufler abzuschließen, kann dennoch von den Sparmöglichkeiten profitieren.

Erst einmal eines vorweg:
Die Rürup-Rente eignet sich nicht für jeden, wer aber ansonsten nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann von der Rürup-Rente profitieren. Damit lässt sich das eigene Einkommen deutlich mindern, was wiederum bedeutet, dass weniger Steuern zu zahlen sind. Der Gewinn wird dadurch kaum beeinflusst.

Ab 2010 gilt, dass die Beiträge für die Rürup-Rente abgesetzt werden können, wenn das Produkt durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert wurde und somit als Altersvorsorgevertrag anerkannt ist.

Der Anbieter des Vertrags muss den Antrag auf Zertifizierung aber bis Ende des Jahres 2010 gestellt haben. Nur dann kann der Antrag auf Sonderausgabenabzug von Erfolg gekrönt sein.

Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für die freiberufliche Lektoren, Arbeitnehmer profitieren weniger davon.
Wichtig zu wissen ist, dass die Rürup-Rente erst nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt werden darf.

Verstirbt der Versicherte davor, so erben die Hinterbliebenen nur, wenn eine entsprechende Regelung im Vertrag vorgesehen war. Denn ansonsten gehen die eingezahlten Beträge in den Besitz der Versicherungsgesellschaft über. Eine solche Regelung ist jedoch mit höheren Beiträgen verbunden. Wie hoch das Risiko ist, dass dieser Fall eintreten könnte, muss jeder selbst einschätzen und auch wissen, ob er den Fall absichern möchte oder nicht.

Die spätere Rente muss versteuert werden.
Wer sie bis 2015 in Anspruch nimmt, muss nur rund 70 Prozent der Beträge versteuern, ab 2040 wird der volle Betrag zur Besteuerung fällig

Coworking für Lektoren

Freitag, 18. Februar 2011 von admin

Das Thema Coworking ist für Lektoren von besonderem Interesse.

‘Denn hier können Sie nicht nur andere Lektoren kennen lernen, sondern auch von deren Wissen profitieren.

Gerade als Lektor ist es doch häufig so, dass man sich in seinem Büro verschanzt – mit Kunden zwar Kontakt hat, dieser sich aber nicht selten auf den E-Mail Verkehr und auf das Telefon beschränkt.


Das führt über kurz oder lang zur Vereinsamung und nicht jeder kann damit umgehen, sich mit niemandem weiter über das berufliche Leben auszutauschen.

Die Familie hat hier schließlich auch nur begrenzt Einblick.

Auf den Treffen der Coworker nun, bei den Workshops oder Tagungen können Sie andere Lektoren kennen lernen. Sie können sich mit ihnen zu verschiedenen Themen austauschen und entdecken vielleicht ganz neue Möglichkeiten, was Ihre eigene Arbeit angeht.

Die Kreativität wird gesteigert und eventuell entdecken Sie den einen oder anderen Punkt, den Sie in Zukunft anders machen können.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, hier Kontakte für eine weitere Zusammenarbeit zu knüpfen.
Das kann durchaus lohnend sein, wenn Ihnen ein Auftrag vorliegt, der inhaltlich vielleicht nicht unbedingt zu Ihrem Spezialgebiet gehört. Sie können einen solchen Auftrag annehmen und weiterreichen, müssen den Kunden damit also nicht vor den Kopf stoßen und können ihn auch in Zukunft zu Ihren Kunden zählen.

Das Coworking kann für Sie auch von Interesse sein, wenn Sie einen Auftrag mit größerem Volumen angenommen haben und einen freien Mitarbeiter dafür beschäftigen müssen.

Ist der nötige Arbeitsplatz für diesen Mitarbeiter nicht vorhanden, so können Sie ihm diesen in einem der so genannten Coworking Spaces bieten. Hier gibt es komplett ausgestattetet Büros, die für eine begrenzte Zeit angemietet werden können

Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen

Dienstag, 11. Januar 2011 von admin


Überall ist von den Zusatzbeiträgen zu lesen. Doch was hat es genau damit auf sich?

Es soll bewirkt werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich weniger tief ins Minus wirtschaften. Die zusätzlichen Beiträge fallen dann an, egal, wie viel Sie als Lektor verdienen. Lediglich, wenn der Beitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten würde, springt der Staat ein.
Damit ist jedoch für das Jahr 2011 noch nicht zu rechnen, denn ein solch hoher Zusatzbeitrag wird aller Voraussicht nach von keiner Kasse erhoben.

Neben der Finanzspritze für die Kassen durch die zusätzlichen Beiträge fällt eine andere Unterstützungsmöglichkeit für sie weitaus schwerer ins Gewicht, denn diese trifft jeden gesetzlich Versicherten: die Erhöhung der Beiträge. Diese steigen von 14,9 auf 15,5 Prozent und somit sinkt natürlich der Gewinn.


Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll?

Wer denkt, er könne dieser Erhöhung aus dem Weg gehen und in die private Krankenversicherung wechseln, hat zwar eine gute Idee, indes ist diese nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Denn erstens steigen auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge in diesem Jahr, wenn auch moderater, als in den vergangenen Jahren.
Außerdem ist die private Versicherung für jeden nicht auf Dauer geeignet und wer das erst nach dem Wechsel feststellt, kann kaum noch in die gesetzliche Versicherung zurückkehren.

Allerdings wurde die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung gekürzt, so dass jetzt schneller in diese gewechselt werden kann. Wer nun den Wechsel in Erwägung zieht, kann diesen schon nach einem Jahr vollführen und muss nicht mehr drei Jahre lang warten.
Wer 2010 schon ausreichend Geld verdient hat, damit die private Versicherung ihn überhaupt aufnehmen würde, der kann dieses Jahr anrechnen lassen.

 

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