Münster: Freiberufler aus dem Medienbereich

Freiberufler in Münster haben es weniger mit Auftraggebern aus dem produzierenden Gewerbe zu tun als vielmehr mit Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen.

Auch Privatpersonen zählen zu den Kunden der Freiberufler.

So haben Übersetzer und Dolmetscher, Texter und Lektoren oder Korrektoren eine breite Auswahl an möglichen Auftraggebern und verschiedenen Branchen oder Ausrichtungen der Aufträge. 

Die Wirtschaft in Münster

© eyewave - Fotolia.com MünsterZu den größten Arbeitgebern in Münster zählen seit jeher Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen, weniger sind es Wirtschaftsunternehmen.

Regierung und Universität sind daher auch die größten Auftraggeber für die hier ansässigen Freiberufler. 

In den Randbereichen der Stadt zählt die Landwirtschaft nach wie vor zu den wichtigsten Einnahmequellen, ansonsten gilt Münster auch als Kaufmannsstadt. 

Große Unternehmen aus der Industrie sind in Münster nicht angesiedelt, die Firmen hier sind eher mittelgroß bis klein.

Sie stammen aus dem Bereich der chemischen Industrie und sind als Zulieferer für den Automobilbau tätig. 

Am wichtigsten ist in Münster der Sektor Finanzdienstleistung, die Stadt gilt als Heimat der Versicherungen.

Auch zahlreiche Banken sind hier ansässig und verleihen Münster den Status als Bankenstadt. Generell sind es vor allem die Dienstleistungen, die die Wirtschaft der Stadt prägen. 

Führend ist Münster in der Bio- und Nanotechnologie, wobei eine enge Zusammenarbeit zwischen der Universität und den Unternehmen möglich ist.

Für angehende Unternehmer wichtig ist hier der Technologiehof, auch der Biotech-Campus der Universität ist relevant.

Im Jahr 2013 wurde das Nano-Bioanalytik-Zentrum Münster eröffnet, in dem die Grundlagenforschung ermöglicht wird. 

Was zählt zu den Betriebseinnahmen eines Freiberuflers?

Wenn der Freiberufler seine Steuererklärung anfertigen muss oder von der Künstlersozialkasse gebeten wird, seinen voraussichtlichen Gewinn für das nächste Jahr anzumelden, muss er erst einmal wissen, was alles zu den Betriebseinnahmen gezählt wird.

Generell sind das alle Einnahmen, die mit der freiberuflichen Tätigkeit erzielt werden. Das heißt, hier werden in erster Linie die Honorare eingerechnet.

Doch nicht nur die zählen, auch Sonder- und Bonuszahlungen werden verrechnet oder Gewinne aus Veräußerungen.

Wenn der Freiberufler also seinen geschäftlich genutzten Rechner verkauft, so muss er den Verkaufserlös als betriebswirtschaftlichen Gewinn verbuchen.

Die Freiberuflerin aber, die Mutterschafts- oder Elterngeld bezieht, muss dieses nicht als Gewinn anrechnen lassen.

Dieses wird nicht auf die üblichen Einnahmen aufgerechnet.

Doch Vorsicht:
Steuerfrei sind diese Einnahmen dennoch nicht.

Sie werden am Jahresende versteuert, denn hier greift der so genannte Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet, dass Sie damit zwar im laufenden Monat mehr Geld haben, der Steuersatz letzten Endes aber erhöht wird.   



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